Teilzeit in der Elternzeit - Resturlaub aus Vollzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit in der Elternzeit - Resturlaub aus Vollzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe insgesamt 3 Jahre Elternzeit beantragt, 1 Jahr in Vollzeit und 2 Jahre Teilzeit in der Elternzeit. Nun bestehen aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit noch 18 Tage Resturlaub. Die Personalabteilung bietet mir nun an, der Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigung in der Länger der 18 Urlaubstage voranzustellen. Frage: erschlischt mit dieser Kurzzeit-Vollzeitbeschäftigung nicht mein Anspruch auf Elternzeit, da ich ja in dieser Zeit auf dem Papier 39 Stunden beschäftigt wäre? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe Betsi

von Betsi am 12.02.2014, 20:38



Antwort auf: Teilzeit in der Elternzeit - Resturlaub aus Vollzeit

Hallo, ja, dieses Problem sehe ich auch. Da müsste man offiziell dann mit sieben Wochen Frist neue Elternzeit beantragen. Warum nehmen Sie denn den Resturlaub nicht am Ende der Elternzeit? Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.02.2014



Antwort auf: Teilzeit in der Elternzeit - Resturlaub aus Vollzeit

Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Die Urlaubstage am Ende der Elternzeit zu nehmen scheidet für mich aus, da wir ein 2. Kind planen, ich die Elternzeit für unseren Sohn somit nicht komplett ausschöpfen werde und die "Altlasten" nicht noch länger mitziehen möchte. Desweiteren ist die Betreuung unseres Kindes unter Berücksichtigung des Resturlaubs abgestimmt worden.

von Betsi am 13.02.2014, 12:28



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