Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe insgesamt 3 Jahre Elternzeit beantragt, 1 Jahr in Vollzeit und 2 Jahre Teilzeit in der Elternzeit.
Nun bestehen aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit noch 18 Tage Resturlaub.
Die Personalabteilung bietet mir nun an, der Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigung in der Länger der 18 Urlaubstage voranzustellen.
Frage: erschlischt mit dieser Kurzzeit-Vollzeitbeschäftigung nicht mein Anspruch auf Elternzeit, da ich ja in dieser Zeit auf dem Papier 39 Stunden beschäftigt wäre?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe
Betsi
von
Betsi
am 12.02.2014, 20:38
Antwort auf:
Teilzeit in der Elternzeit - Resturlaub aus Vollzeit
Hallo,
ja, dieses Problem sehe ich auch. Da müsste man offiziell dann mit sieben Wochen Frist neue Elternzeit beantragen. Warum nehmen Sie denn den Resturlaub nicht am Ende der Elternzeit?
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2014
Antwort auf:
Teilzeit in der Elternzeit - Resturlaub aus Vollzeit
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Die Urlaubstage am Ende der Elternzeit zu nehmen scheidet für mich aus, da wir ein 2. Kind planen, ich die Elternzeit für unseren Sohn somit nicht komplett ausschöpfen werde und die "Altlasten" nicht noch länger mitziehen möchte. Desweiteren ist die Betreuung unseres Kindes unter Berücksichtigung des Resturlaubs abgestimmt worden.
von
Betsi
am 13.02.2014, 12:28