Sehr geehrte Frau Bader,
derzeit arbeite ich Teilzeit in Elternzeit. Soeben wurde das 3. und letzte Jahr EZ in TZ beantragt und genehmigt.
Nun bin ich wieder ganz frisch schwanger und möchte gerne bis zum Beginn der Mutterschutzfrist wieder voll arbeiten. Kann ich die getroffene Vereinbarung noch vor Eintritt des Muschutzes (denn das es dann möglich ist, weiß ich) einseitig kündigen oder bedarf es der Zustimmung des AG? Wenn zweiteres: Müssen dringende betriebliche Gründe dagegen stehen oder darf der AG einfach so ablehnen? Ich sitze auf einer Vollzeit-Planstelle und mein AG möchte mich nach Elternzeitende wieder im vollen Umfang beschäftigen. Derzeit wird aber im gesamten Konzern Sparkurs gefahren.
Vielen Dank für Ihre kurze Einschätzung. Leider habe ich im Netz darüber nichts gefunden
von
tonexis
am 15.09.2016, 12:06
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit widerrufen? Rückkehr zum Vollzeitvertrag
Hallo,
wenn Sie TZ vereinbart haben, können Sie das nicht einseitig ändern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2016
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit widerrufen? Rückkehr zum Vollzeitvertrag
Dies geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Gründe, warum er nicht zustimmt, braucht er dir nicht nennen.
Einseitig widerrufen kannst du deine Elternzeit nicht!
von
chrissicat
am 15.09.2016, 12:22
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit widerrufen? Rückkehr zum Vollzeitvertrag
Vielen Dank crissicat
und was würde passieren wenn ich im Monatsdurchschnitt mehr als 30 Stunden arbeite? Dann hätte ich doch keinen Anspruch mehr auf Elternzeit.
Dumm gelaufen - mein 2. Jahr in Elternzeit ist Ende Juli ausgelaufen und wenn ich jetzt nicht aktiv (und unwissend) das dritte beantragt hätte dann gäbe es jetzt nichts zum Grübeln.
von
tonexis
am 15.09.2016, 12:47
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit widerrufen? Rückkehr zum Vollzeitvertrag
Du darfst während der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten! Darauf hast DU zu achten! Du kannst leider nicht sagen, du arbeitest einfach mehr und dein Arbeitgeber muss dir dann auch mehr zahlen oder deine Elternzeit ist dann automatisch beendet.
In deinem Vertrag ist die Teilzeit doch sicher auch vereinbart!? Der Arbeitsvertrag nebst aller Zusatzvereinbarungen ist bindend - sowohl für dich wie auch für den Arbeitgeber.
Wenn das so einfach wäre, würden viele Teilzeitkräfte, die eigentlich lieber Vollzeit arbeiten möchten, einfach länger arbeiten.
von
chrissicat
am 15.09.2016, 13:45
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit widerrufen? Rückkehr zum Vollzeitvertrag
Hallo Chrissicat,
so war das auch nicht gemeint. Mich hat einfach nur interessiert wer das eigentlich überwacht bzw. was passiert wenn man sich nicht daran hält. Meinem AG ist das relativ egal wieviele Überstunden ich mache, da muss ich schon selbst darauf achten.
Werde einfach mal anfragen wie mein Chef das sieht. Bräuchte ja für die Beendigung der Elternzeit seine Zustimmung.
Eigentlich hat er durch die Aufhebung der Teilzeit doch keine Nachteile, oder? Für die Mutterschutzzeit wird ohnehin mein Vollzeitgehalt zugrunde gelegt und davor muss er zwar auch wieder mehr Gehalt bezahlen aber dafür bringe ich auch mehr Arbeitsleistung. Für mich wurde ohnehin nie Ersatz eingestellt, so dass er sich doch eigentlich freuen müsste wenn ich noch für ein paar Monate Mehrarbeit anmelde.
Danke, hast mir schon sehr geholfen.
Viele Grüße
Tonexis
von
tonexis
am 15.09.2016, 20:16