Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte nach der Geburt ein Jahr zu Hause bleiben. Ich überlege nun, ob ich drei Jahre Elternzeit beantrage und nach einem Jahr wieder Teilzeit arbeite oder ob ich direkt nur ein Jahr zu Hause bleibe. Ich arbeite bereits in Teilzeit und würde auch nach einem Jahr gut mit den Stunden klar kommen, allerdings ist bei meinem Arbeitgeber gerade einiges im Umbruch und somit hätte ich noch zwei Jahre, in denen in einen Kündigungsschutz hätte. Hätte die Arbeit in Teilzeit während der Elternzeit irgendwelche Nachteile gegenüber der verkürzten Elternzeit? Vielen Dank für Ihre Hilfe Monimaus
von monimaus1980 am 10.08.2017, 09:10