Hallo Frau Bader,
mir ist auf meinen Gehaltsbescheinigungen aufgefallen, dass während meines Mutterschutz keine Steuern/SV-Beiträge von meinem Arbeitgeber gezahlt wurden.
Mein Brutto war somit gleich mein Netto.
Ist das richtig so?
Vielen Dank und liebe Grüße
von
Dickelinchen
am 08.04.2015, 13:34
Antwort auf:
Steuern und SV Beiträge in Mutterschutz
Hallo,
Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Differenzbetrag zwischen den 13 Euro der KK und dem auf einen Kalendertag entfallenden Netto-Arbeitsentgelt als Zuschuss zu zahlen. Die Lohnsteuer ist in der Höhe zu berücksichtigen, wie sie vom Arbeitgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Grund der Eintragung in der Lohnsteuerkarte für das Arbeitsentgelt in dem maßgebenden Berechnungszeitraum zu berechnen und einzubehalten ist. Das Mutterschaftsgeld und der berechnete Arbeitgeberzuschuss sind dann steuer- und sozialabgabenfrei. Sie werden aber in den steuerlichen Progressionsvorbehalt einbezogen.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.04.2015