Steige ich in meiner Erfahrungsstufe trotz Beschäftigungsverbot und Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steige ich in meiner Erfahrungsstufe trotz Beschäftigungsverbot und Elternzeit?

Hallo, Ich werde nach dem Tvöd bezahlt und mich interessiert wie es sich mit den Erfahrungsstufen verhält. Seit März bin ich im Beschäftigungsverbot, Anfang November bekomm ich mein Baby und geh dann ab April wieder arbeiten. Normalerweise würde ich im August 2014 in die nächste Erfahrungsstufe steigen. Steig ich automatisch oder wird das Jahr nicht gezählt und ich muss bis 2015 warten?? LG Franzi

von Franzi2.12 am 06.07.2013, 16:58



Antwort auf: Steige ich in meiner Erfahrungsstufe trotz Beschäftigungsverbot und Elternzeit?

Ruht nur in der Elternzeit. Von daher müsste es sich ja nur um diese paar Monate verschieben. BV zählt wie arbeiten gehen. http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/elternzeit-und-die-stufenlaufzeit-des-tvoed-325942

von Sternenschnuppe am 06.07.2013, 20:21



Antwort auf: Steige ich in meiner Erfahrungsstufe trotz Beschäftigungsverbot und Elternzeit?

Danke:)

von Franzi2.12 am 06.07.2013, 20:58



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