Sorgerecht bei minderjähriger Mutter

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sorgerecht bei minderjähriger Mutter

Hallo, Mein Exfreund wird im laufe meiner Schwangerschaft 18 ich werde zu dem Zeitpunkt der Geburt 16 sein er hat schon mehrmals damit gedroht das er ja das Sorgerecht bekommt und das ich mein kind nicht sehen darf und so weiter. Jetzt ist meine Frage stimmt das.. soweit ich weiß muss man eine sorgerechtserklärung abgeben womit beide Elternteile und mein Vormund mit einverstanden seien müssen er hat bereits Vorstrafen wegen Gewalt etc aber diese verschwinden mit dem eintreten der Volljährigkeit ja. Wir beide stehen mit dem jugendamt in Kontakt aber ich kann nicht sagen was von dem stimmt was er mir sagt laut ihm sagt das jugendamt er solle sich eine größere Wohnung holen und das er das sorgerecht ohne Probleme erhalten wird aber ich bin dagegen und die für mich zuständige dame vom Jugendamt auch weil in der Beziehung auch gewalt gegen mich während der Schwangerschaft ausgeübt worden ist ich sehe das alles anders als er aber bin extrem verunsichert durch das was er sagt da er seit jahren mit dem Jugendamt zusammenarbeit aber das auch oft nicht gut geklappt hat trotzdem kennt er das ganze Prinzip schon länger wenn es für mich heißen würde ich muss zwingend in ein mutter kind heim würde ich es machen obwohl bei mir zuhause schon alles geklärt ist und wir auch genug platz und sogar ein eigenes zimmer für das kleine haben obwohl es im ersten Lebensjahr eh neben mir schlafen wird weil ich auch stillen will ich habe gesagt ich würde mir die Einrichtung anschauen aber es ist nicht unbedingt in meinem Interesse und bei einer liebevollen omi einem netten und noch recht jungen stiefopi und einer glücklichen auch volljährigen tante stelle ich es mir vielleicht sogar doch nochmal einfacher auch für mich vor aber auch für mein kind da es in einer liebevollen Familie aufwachsen würde bis ich bereit wäre in eine eigene kleine Wohnung in der nähe meiner eltern zu ziehen die mein vater für uns mieten will wenn ich 17 bin oder mich wirklich dafür bereit fühle alleine zu wohnen was für mich auch ok wäre nur ich denke am anfang ist es leichter in einem funktionierenden haushalt zu sein und sich ganz auf sein kleines Konzertrieren zu können. Tut mir leid für die Rechtschreibung ich bin nur so aufgeregt

von Leatheis am 17.01.2021, 15:46



Antwort auf: Sorgerecht bei minderjähriger Mutter

Hallo Lea, am wichtigsten: er kann dir das Kind nicht wegnehmen. Bleib also ruhig und lass dich nicht auf Diskussionen ein. Wenn er dir nicht guttut, geh ihm komplett aus dem Weg. Keine muss sich schlecht behandeln oder schlagen lassen - denk daran, dass du jetzt auch die Verantwortung für das Kind hast. Wende dich selber an das JA, die werden nämlich Vormund. Dann könnt ihr gemeinsam den besten Weg für dich und das Baby suchen. Wenn das Kind da ist, muss er erst einmal die Vaterschaft anerkennen, bevor er irgndwelche Rechte hat. Helfen kann dir auch die Caritas, der Verein katholischer Frauen oder ähnliches. Ich wünsche Dir viel Kraft! Nicola Bader

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.01.2021



Antwort auf: Sorgerecht bei minderjähriger Mutter

Sorgerecht wird er erhalten wenn du nicht beweisen kannst das er eibe Gefahr für das Kind bedeutet. Aber, Sorgerecht bedeutet er darf dann mit entscheiden in welche KiGa das Kind geht, welches Konto usw. Es bedeutete NICHT das das Kind automatisch bei ihm lebt. Das regelt das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das ist zwar im Sorgerecht mit enthalten, aber wenn du nicvt komplett unfähig bist bzw dein Vormund, dann wird man Mutter und Kind in den wenigsten Fällen trennen. Davon ab muss er erst einmal als Vater feststehen. Und dann muss in eurem Fall geschaut werden was das JA beschließt in Hinblick auf Vormundschaft und evtl mutter-Kind-Heim.

von Felica am 17.01.2021, 17:41



Antwort auf: Sorgerecht bei minderjähriger Mutter

Insofern die Vaterschaft vorher nicht anerkannt wird, u.a. auch von dir als KM nicht, hat er keine Rechte und somit kein Sorgerecht. Da er schon im Kontakt mit dem JA steht wird er vermutlich unmittelbar auf Anerkennung der Vaterschaft pochen, was bis hin zum gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest gehen kann. Soweit wird es bei euch vermutlich nicht kommen, weil du die Vaterschaft nicht anzweifelst und somit einem Vaterschaftstest zustimmen solltest. Das zeigt Kooperation gegenüber dem JA. Erst nach Feststellung der Vaterschaft bekommt er das Sorgerecht. Da du nicht volljährig bist solltest du überlegen, wer für dich das vorläufige Sorgerecht bis zu deiner Volljährigkeit übernimmt. Überlege gut, ob es z.B. deine Mutter sein soll. Bedenke da auch, wenn du im Mutter-Kind-Heim bist oder in der eigenen Wohnung. Oder soll es das JA übernehmen? Das Mutter-Kind-Heim würde ich mir anschauen und wenn möglich auch einziehen. Es wird dir helfen mit dem Kind zurecht zu kommen und zeigt dem JA, dass du es kannst. Gemeinsam mithilfe des JA kannst du entscheiden, ob eine eigene Wohnung mit 17 möglich ist. Du hast die gute Lage, dass dein Vater dir die finanzieren würde. Das hat das JA selten. Das JA wird dir bei der Suche helfen und dich auch danach noch unterstützen. Du bist Mutter und mithilfe des JA wirst du selbständig für dein Kind sorgen. Das JA wird dir am Anfang viel helfen und mit der Zeit abnabeln. Können deine Mutter, Stiefvater und Tante das auch? Wenn ja, probier es mit ihnen aus. Wenn nein, wage den Schritt mit Mutter-Kind-Heim. Und egal wie du dich entscheidest, steh im Kontakt mit dem JA. Und bedenke: Der KV wird immer der KV bleiben und wenn er es möchte darf er sein Kind sehen. Du solltest mithilfe des JA eine Regelungen finden wann er das Kind sehen darf. Wenn du beweisen kannst, dass er sich nicht alleine um das Kind sorgen kann, wäre ein begleitender Umgang möglich. Egal, wie ihr als KM und KV beziehungstechnisch zueinander stehst, ob du ihn sehen möchtest oder nicht; dein Kind hat ein Recht auf den KV.

von Ani123 am 17.01.2021, 21:34



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