Hallo :0)
Meine Frau und ich sind verheiratet. Wir erwarten unser erstes Baby, das mit Hilfe von Samenspende (nicht anonym, dh, unser Kind wird mit 18 Jahren den Namen und die Adresse des Vaters ausgehändigt bekommen; per Insemination) gezeugt wurde. Somit kommt das Kind ja in der Ehe auf die Welt.
Unsere Idee war, dass meine Partnerin dieses Kind adoptieren wird.
Könnten sie kurz schildern, wie so eine Adoption abläuft?
Zudem wollten wir wissen, ob ich meiner Partnerin das geteilte Sorgerecht direkt nach der Geburt übertragen kann?
Vielen Dank
von
anni.79
am 14.09.2016, 20:11
Antwort auf:
Sorgerecht bei gleichgeschlechtlichen Paaren
Hallo,
lesen Sie mal hier:
https://www.lsvd.de/recht/ratgeber/adoption.html
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2016
Antwort auf:
Sorgerecht bei gleichgeschlechtlichen Paaren
Wie lange seid ihr verheiratet?
Im Endeffekt ist das nix anderes als eine Stiefkindadoption.
Sorgerecht erhält man erst mit Abschluss der Adoption.
Macht einen Termin bei einem Notar der Euch noch nie vertreten hat , der kann das einreichen beim Gericht. Das Jugendamt prüft dann ob es dem Kindeswohk entspricht.
Dauert etwa ein Jahr, viele viele Papiere und Gespräche.
von
Sternenschnuppe
am 14.09.2016, 22:58
Antwort auf:
Sorgerecht bei gleichgeschlechtlichen Paaren
Uns ist nicht wirklich klar, wie eine Stiefkindadoption läuft. Wir hatten letzte Woche ein Beratungstermin beim Jugendamt, der leider eher enttäuschend war...
Stimmt es, dass das erst ab einem halben Jahr möglich ist? Mir ist nicht klar, warum. Dieses Kind obliegt ja nicht dem Jugendamt zur Obhut und ist auch meiner Partnerin kein fremdes Kind, das erst eine Beziehung aufbauen muss zum neuen Partner. Wir haben uns ja in der Ehe bewusst für ein Baby entschieden und es wird in unsere Familie hinein geboren...
LG
von
anni.79
am 15.09.2016, 11:53
Antwort auf:
Sorgerecht bei gleichgeschlechtlichen Paaren
Das spielt aber keine Rolle.
Wir haben das durch.
Eigentlich muss man mehrere Jahre zusammen mit dem Kind leben, ein Mutter / Vater - Kind Verhältnis da sein, das Kind seine Geschichte kennen etc.
Mal eben so geht das nicht, egal ob gleichgeschlechtlich oder hetero.
Wie oben genannt, geht nach der Geburt zum Notar, der kann das beantragen, dann leitet das Gericht das ans Jugendamt weiter, damit die sich für das Gericht ein Bild machen und einen Bericht schreiben.
von
Sternenschnuppe
am 15.09.2016, 12:39
Antwort auf:
Sorgerecht bei gleichgeschlechtlichen Paaren
Na dann mal los. ..
Vielen Dank und alles Gute für euch.
von
anni.79
am 15.09.2016, 17:41