Guten Tag
im April dieses Jahre und auch davor schon kam es zu gewalttaten meines Mannes an mir, trotz der Schwangerschaft. Er hat mich dann aus dem Haus geworfen. Ich rief die Polizei und erstatte anzeige wegen Körperverletzung und habe mir danach eine eigene Wohnung gesucht.
Ich habe einen Sperrvermerk in die adresssuche gemacht, damit mein Mann mich über die ämter nicht finden kann.
Mein Mann hat schonmal eine anzeige wegen körperverletzung und betruges und bestimmt noch etliche andere die ich nicht weiß.
er war bis diesen monat student und wartet noch auf sein Zeugniss, dann ist er fertig mit der Uni.
Ich versuche zur Zeit den Unterhalt zu klären mein Baby ist 11 Tage alt.
Wie sieht es mit dem Sorgerecht aus?
Habe ich Chancen das Sorgerecht alleine zu erhalten, weil er mich immer wieder geschlagen und fast schon vergewaltigt hat?
mfg
Mitglied inaktiv - 27.10.2011, 16:38
Antwort auf:
sorgerecht, anzeige körperverletzung
Hallo,
solange Sie verheiratet sind, bekommen immer beide das Sorgerecht.
Anders kann es nach der Scheidung aussehen. Aber da muss man dann sehen, ob ein Zusammenhang zwischen der Gewalt gegenüber der Mutter und dem Kind besteht.
Interessanter wäre doch die Frage des Umgangsrechts, wenn er mglw auch das Kind schlägt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.10.2011
Antwort auf:
sorgerecht, anzeige körperverletzung
Hallo
Hast Du ihn angezeigt ? Sind die Gewalttaten gegen Dich dokumentiert ?
Wenn nicht, dann hast Du schlechte Chancen auf das alleinige Sorgerecht.
Wenn ja, dann bessere.
Er muss das Kind gefährden, um sein Sorgerecht zu verlieren, das ist das "Problem"
Solange er zu dem Kind gut ist , es nicht gefährdet ,.... ( nachweisbar )
Würde in Deiner Stelle einen Anwalt dazuziehen, was bei der Scheidung ja auch angebracht ist.
Und auch um den Umgang zu klären, dass dieser betreut wird und er Auflagen bekommt ( Anti-Agressions-Training )
Mitglied inaktiv - 28.10.2011, 07:24
Antwort auf:
sorgerecht, anzeige körperverletzung
Hallo,
solange Sie verheiratet sind, bekommen immer beide das Sorgerecht.
Anders kann es nach der Scheidung aussehen. Aber da muss man dann sehen, ob ein Zusammenhang zwischen der Gewalt gegenüber der Mutter und dem Kind besteht.
Interessanter wäre doch die Frage des Umgangsrechts, wenn er mglw auch das Kind schlägt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.10.2011