Sehr geehrte Frau Bader,
vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage zur Teilzeitarbeit nach der Elternzeit.
Nun bietet mein Arbeitgeber mir die Möglichkeit an, bis zu 3 Jahre unbezahlten Sonderurlaub zu nehmen.
Dürfte ich theoretisch während dieser Zeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten, da mein Arbeitgeber mir ja keine Teilzeitbeschäftigung anbieten kann? Oder ist dies grundsätzlich nicht erlaubt?
Und meine 2. Frage: Könnte ich während des Sonderurlaubs über meinen Mann in der Familienversicherung (gesetzlich) krankenversichert sein?
Nochmals vielen Dank und viele Grüße
von
Oktaevlein
am 31.03.2014, 20:49
Antwort auf:
Sonderurlaub und arbeiten
Hallo,
1. Der AG muss seine Zustimmung geben
2. Das kommt auf die Art der Versicherung an. Sie sind auf jeden Fall nicht beitragsfrei weiter versichert. Familienversicherung müsste klappen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2014
Antwort auf:
Sonderurlaub und arbeiten
Ja, du darfst während des Sonderurlaubs arbeiten. Der AG muss es jedoch genehmigen. (theoretisch, der AG meines Mannes hat sich während seines Sonderurlaubs kein Stück dafür interessiert)
Und mein Mann war währendessen auch über mich familienversichert. Es wird auf die Art deiner/eurer Versicherung ankommen.
von
Pamo
am 02.04.2014, 11:39