Guten Morgen Frau Bader, ich hätte mal eine rechtliche Frage zu den Sonderurlaubstagen bei Krankheit des Kindes in der Ausbildung. Ich bin 23, mein Sohn jetzt 10,5 Monate und mein Freund 26. Ich fange am Montag meine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin an und mein Sohn geht zur Tagesmutter. Mein Freund, auch der Vater des Kindes, ist ausgebildeter Koch und stellvertretender Küchenchef. Mein Freund ist in seinem Betrieb sehr eingebunden, da er neben dem Küchenchef der einzige ist der zusätzlich eine leitende Position hat und er dort selten auch fehlen kann. Er teilt sich mit seinem Chef praktisch die Schichten und er muss für seinen Chef da sein, wenn dieser mal nicht da ist. Heisst z.B. sein Chef macht Frühdienst, da macht mein Freund spätdienst, mein Freund arbeitet in der frühschicht wenn sein chef nicht da ist. Klar sind noch andere Mitarbeiter da, aber kein weiterer Küchenchef. (Ich hoffe sie haben verstanden wie sehr er da gebraucht wird). seine Dienstpläne werden immer eine Woche vorher geschrieben. Wochenenddienst möglich. Zu mir: Am 01.09. beginne ich meine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin in einem Wohnheim für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung. Schichten sind: Frühdienst 6-9, wenn jemand im Haus Bereitschaft von 6-15/16h, spätdienst 15-20/21h. Wochenendedienst/Feiertags: 8-18:45/9:15-20h, Nachtdienst ab dem 2. LJ Schule hab ich im 3 Wochen Rythmus im Block. Jetzt zu meinen Fragen: 1. Bis zu welchem Kranheitsbild kann ich meinen Sohn zur Tagesmutter bringen? 2. In der schule habe ich nur eine bestimmte Prozentzahl an Fehltagen sonst muss ich das Jahr wiederholen. Wie bin ich da rechtlich bei Krankheit abgesichert? 3. Wieviel Sonderurlaubstage hab ich zur rechtlich gesehen zur Verfügung? 4. Hat mein Freund auch einen gewissen Satz an Sonderurlaubstagen in Krankheitsfällen? Vielen Dank schon mal im Vorraus und schönen Tag noch
von MamaMitHerz2013 am 28.08.2014, 08:30