Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegermutter

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegermutter

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im unbefristeten Angestelltenverhältnis, kein Tarifvertrag. Meine Schwiegermutter ist gestern verstorben, die Trauerfeier kommenden Freitag. Ich arbeite derzeit in EZ und mein Mann ist Zuhause und betreut die Kinder (2J, 5,5 Mo). Die Kinder können schon allein aufgrund der Uhrzeit der Trauerfeier (8:30 offener Sarg genau Frühstückszeit, 11:30 Kirche genau Mittagessenszeit mit anschließendem Mittagsschlaf) nicht teilnehmen. Kann ich Sonderurlaub wegen Todesfall für den einen Tag beim AG anfragen um die Kinder in der Zeit zu betreuen? Oder steht einem für die Schwiegermutter ohnehin keiner zu? Oder nur, wenn man tatsächlich an der Feier teilnimmt (was ich gern tun würde, aber wegen den Kindern halt leider nicht kann) Ich habe hierzu unterschiedliche Auslegungen gefunden. Im Arbeitsvertrag ist der Sonderurlaub nicht explizit geregelt. Danke LG Lilly

Mitglied inaktiv - 23.01.2017, 21:44



Antwort auf: Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegermutter

Hallo, mein Mitgefühl. Anspruch leider nein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2017



Antwort auf: Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegermutter

Sonderurlaub gibts beim Tod naher Angehöriger, das sind Geschwister, Eltern, Kinder, Ehepartner oder Großeltern, also bis auf den Ehepartner alles Blutsverwandte. Ob du beim Sonderurlaub die Beerdigung besuchst oder nicht, steht dir frei. Warum nimmst du nicht einfach Urlaub oder Überstundenausgleich?

Mitglied inaktiv - 23.01.2017, 22:06



Antwort auf: Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegermutter

Einfühlsam wie immer unsere Uriah. Mein Beleid zu Eurem Verlust. Rechtlich habe ich nun auch nix gefunden, aber frage bei Euch mal nach. Als mein Mann noch mein Verlobter war hat er Sonderurlaub bekommen als meine Oma starb. Sehr große Firma. Geht also.

von Sternenschnuppe am 23.01.2017, 22:14



Antwort auf: Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegermutter

Mein Beilied, und es ist leider wirklich so, Anspruch auf einen Sonderurlaubstag hast Du wirklich nicht. Aber reden mit dem AG kann helfen. Die meisten Ag sind so human und geben dann frei - allerdings meistens nur einen normalen Urlaubstag oder eben Überstunden. ABER, ich würde darüber nachdenken die Kinder doch evtl mitzunehmen. Essenszeiten usw kann man verlegen. Nicht zum offenen Sarg, aber evtl zur Trauerfeier. Zum ans Grab gehen würde ich dann wieder sein lassen. Dem Säugling ist es eh eher egal bzw wenn reagiert er eher auf eure Gefühlslage, dem größeren kann es aber helfen beim Abschied nehmen. Unser war damals im gleichen Alter und nicht dabei, er hat sehr lange Gebrauch zu realisieren das Oma nicht mehr da ist. Aber da kennst Du deine Kinder besser.

Mitglied inaktiv - 23.01.2017, 22:25



Antwort auf: Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegermutter

Danke erst einmal für die Antworten. http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/todesfall-wenn-der-chef-keinen-sonderurlaub-gewaehrt/ da steht zB, dass auch bei Schwiegereltern Sonderurlaub möglich wäre. Und nein, Essenszeiten oder gar Mittagsschlaf verschieben ist leider definitiv unmöglich. Beide Kinder haben da sehr eingefahrene Zeiten und vor allem beim Großen endet es jedes Mal in einer Katastrophe, wenn man versucht das aus irgend einem Grund zu verschieben :/ und das will ich der Familie nicht antun. Und Baby jetzt bei der Kälte auf den Friedhof schleppen ist auch nicht gerade ideal... Urlaub werde ich natürlich versuchen zu bekommen, der kann aber abgelehnt werden. Der Sonderurlaub könnte mir nicht verwehrt werden. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 23.01.2017, 22:39



Antwort auf: Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegermutter

Mach dir nicht so einen Stress mit den eingefahrenen Zeiten bei den Kindern. Mittagsschlaf geht auch im Tragetuch/Buggy und essen können sie ja vorher was. Es könnte für deinen Mann wichtig sein, dich als Beistand dabei zu haben.

von Philomena0303 am 23.01.2017, 22:54



Antwort auf: Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegermutter

Danke für deine Antwort aber mein Großer macht definitiv keinen Mittagsschlaf in Buggy oder Tragetuch (und ich will ihn bestimmt auch nicht im Tragetuch mehr tragen) - zumal das nichts an den Essenszeiten ändern würde - und nein, mein Mann möchte aus genau den genannten Gründen, dass die Kinder nicht dabei sind. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 24.01.2017, 07:15



Antwort auf: Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegermutter

Ich darf jetzt Homeoffice machen um die Kinder zu betreuen und die fehlenden Zeiten ggf nacharbeiten (hab auch noch ein paar Überstunden übrig). Würde mich trotzdem interessieren, ob ich Sonderurlaub hätte beantragen können. Danke! Lilly

Mitglied inaktiv - 25.01.2017, 20:50



Antwort auf: Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegermutter

Die Frage wurde doch eindeutig beantwortet.

Mitglied inaktiv - 26.01.2017, 18:24



Antwort auf: Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegermutter

Nicht von der Person, die ich gefragt habe. Danke. Lilly

Mitglied inaktiv - 26.01.2017, 21:06



Antwort auf: Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegermutter

Da die Trauerfeier ja gestern gewesen sein muss, hat sich die Beantwortung der Frage jetzt endgültig erledigt. Sonderurlaub im Todesfall gibt es nicht rückwirkend, da er ja zweckgebunden wäre.

Mitglied inaktiv - 27.01.2017, 17:20



Antwort auf: Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegermutter

Sie war heute und meine Frage steht, ob es dir unsensiblen Stück passt oder nicht. Mit wenig freundlichem Gruß Lilly

Mitglied inaktiv - 27.01.2017, 22:12



Antwort auf: Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegermutter

Wenn der Lohn für die Mühe ist, beschimpft zu werden, hätte ich mir das ersparen können. Es gibt jetzt von 5 verschiedenen Personen Antworten, und keine einzige ist der Meinung dass du auf Sonderurlaub Anspruch hast. Frau Bader hat uns ja nun bestätigt. Warum so böse, wenn dir niemand was getan hat?

Mitglied inaktiv - 28.01.2017, 12:42



Antwort auf: Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegermutter

Ja, deine unsensiblen Mist hättest du dir in der Tat sparen können, zumal deine Meinung nicht erfragt war. Lilly

Mitglied inaktiv - 28.01.2017, 16:29



Antwort auf: Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegermutter

Vielen Dank. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 28.01.2017, 16:30



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