Hallo Frau Bader, in unserem KiGa stehen zur Zeit die KiGa-Vorschuluntersuchungen an (nicht die richtige Vorschuluntersuchung, ist hier 1 Jahr vor Schuleintritt). In dem Zusammenhang hat die Kindergärtnerin der Schulärztin alles über unsere Tochter erzählt. U.a. aber auch, dass sie wegen eines Krampfanfalls diesen Monat im KH war. Dieser Krampfanfall hat ja nun so gar nix mit der Schulreife oder oder oder zu tun. Hat sie damit ihre Schweigepflicht verletzt? Ich bin der Meinung ja. Wenn ich das der Ärztin erzählt hätte, dann ok, aber die Kindergärtnerin? Da es diesen Monat schon einen Vorfall gab über den ich nicht gerade glücklich bin, würde ich mich dann langsam an die KiGa-Leitung wenden und das mal anbringen. Vielen Dank.
von ALF0709 am 27.08.2014, 17:52