Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verletzung ärztlicher Schweigepflicht gegenüber privater Krankenkasse

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verletzung ärztlicher Schweigepflicht gegenüber privater Krankenkasse

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich hoffe Sie können mir einen Tip geben. Mein 10 monate alter Sohn hat ein KISS-Syndrom und Skoliose (seit der Geburt). Mein Mann hat die Krankenversicherung (mein Sohn ist Privat versichert über meinen Mann) gewechselt, wir haben alles nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und dem Arzt eine schweigepflicht Entbindung für diese Diagnosen gegeben (KISS und Skoliose) er aber hat alle Diagnose an die Krankenversicherung weitergegeben(wann mein Sohn wegen was in Behandlung war, jede kleine Erkältung u.s.w.). Jetzt sollen wir von Seiten der Krankenkasse dem Arzt auch dafür eine Schweigepflicht entbindung geben. Unsere Angst ist jetzt dass uns die Krankenkasse Kündigt weil wir vergessen haben ein Problem des Kiefergelenks anzugeben (bestand nur in den ersten Wochen nach der Geburt). Die Krankenkasse hat diese Diagnose jetzt vorliegen, dürfte sie allerdings Rechtlich nicht haben. Kann uns die Krankenkasse deshalb kündigen? Wie können wir da jetzt vorgehen? Vielen Dank für die Hilfe Lg Caruso


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es kommt wesentlich darauf an, woe die versicherung es einschätzt und ob auf dem gebiet nochmal eine Erkrankung koemmen kann. Wenn ja, wird Ihnen gekündigt und Sie werden schwerlich eine andere Versicherung bekommen Liebe Grüsse, NB


desireekk

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Hallo Üblicherweise entbindet man die behandelnden Ärzte komplett von der Schweigepflicht. Zudem will die PKV alle Vorerkrankungen wissen, deshalb fragt sich auch danach. Das tut sie nicht um Euch zu ärgern, sondern um die Versichertengemeinschaft nicht über Gebühr zu belasten und individuelle Risiken der jeweiligen Person zuzuordnen. Wenn die bisherigen Behandlungen und Erkrankungen Eures Sohnes nicht relevant für die zukünftige Versicherungsprämie sind, wird die PKV die Angaben des Arztes ignorieren,. Wenn nicht, dann wäre spätestens bei der nächsten Behandlung zu dem verschwiegenen Thema die Kündigung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung bei Euch aufgeschlagen. Und DANN kommt man nur schwer in eine andere PKV... Viele Grüße Désirée


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