romankowitz
Hallo, kann man die Ärztliche Schweigepflicht über eine notarielle Vollmacht aufheben? Bzw. der Vater hat seiner Freundin eine notarielle Generalvollmacht erteilt um auch mit den Ärzten seines Sohnes zu sprechen, der sich für ca 5 Wochen in der Klinik aufhält. Die Eltern sind getrennt und die Mutter wurde von der Klinik darüber informiert. Der Sohn lebt bei seiner Mutter. Ich kann mir das nicht vorstellen. Grüße Romi
Hallo, der KV kann das tun, wenn es um sich selber geht (er ist im Krhs). Hier aber geht es um höchstpersönliche Rechte (Sorgerechte) einen Dritten betreffend, die kann man nicht per Vollmacht übertragen. Im Studium wird als Beispiel die Eheschließung genannt. Da kann man auch nicht per Vollmacht jmd anderen hinschicken. :-) Liebe Grüße NB
cube
Also der Vater überträgt seine Rechte auf die Freundin? Glaube nicht, dass dies so einfach geht. Ist weder Vater da noch Mutter erreichbar, Kind muss aber dringend wegen eines Sturzes zum Arzt, ist die neue Partnerin sicher berechtigt, dies zu tun. Dient ja dem Kindeswohl. Aber bei einem KH-Aufenthalt? Bzw. generell sozusagen einen Teil seiner Rechte als Elternteil an einen Partner zu übertragen - ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter? Das kann ich mir nicht vorstellen, dass dies so einfach geht. Auch nicht notariell. Das heißt ja nur, dass der Vater damit definitiv einverstanden ist - berücksichtigt die Rechte der Mutter aber nicht.
KielSprotte
Und mit welchem Hintergrund? Ich könnte mir z.B. vorstellen, dass das möglich sein KÖNNTE, wenn der KV einen Großteil der 5 Wochen nicht in der Stadt (Geschäftsreise) ist und Auskunft über den Gesundheitszustand des Sohnes haben möchte, es aber absehbar ist, dass er diese von KM nicht bekommt.
romankowitz
Ja, da hast Du Recht, er hat Angst, dass die Mutter ihm keine Info gibt. Aber trotz dessen, kann man das einfach so aushebeln, ohne belegbaren Grund? Ich bin gespannt, auch wie die Ärzte das Handhaben ...
KielSprotte
Tja, das ist wieder so ein typischer Fall: man hat mit dem Mann ein gemeinsames Kind, dieser ist an seinem Kind interessiert und wird von der KM boykottiert - WARUM um Gottes Willen? Glaubt die Mutter wirklich, dass der Sohn das nicht mitbekommt? Warum kann man sich nicht wie erwachsene Leute benehmen? Oder wie mein Mann immer sagt: Als Paar kann man sich trennen, als Eltern nie! Sorry, das mußte mal raus!
romankowitz
Ja das stimmt schon. Aber es geht ja nicht um den Vater, sondern um die Freundin und wie weit solch eine Vollmacht reicht.
KielSprotte
Aber wenn die KM vernünftig mit dem KV kommunizieren würde, würde ein solches Vorgehen doch überhaupt nicht nötig! Was meinst du, was dem KV der "Spaß" beim Notar gekostet hat? Hast du eine Ahnung, was ein Notar für Vergütungen aufruft? Aber das werde ich halt nie verstehen.....
luvi
Hallo, Beide sorgeberechtigte Elternteile müssen der Vollmacht zustimmen. LG luvi
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