Schwanger und noch in der Probezeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger und noch in der Probezeit

Hallo Frau Bader, ich arbeite seit April diesen Jahres in einer Jugendhilfeeinrichtung und bin jetzt schwanger. Meine Probezeit geht noch bis Ende September. Mein Vertrag ist befristet auf zwei Jahre. Kann ich gekündigt werden oder habe ich Kündigungsschutz da ich Schwanger bin? Wenn ich nach der Geburt ein Jahr in Elternzeit gehe, ist dies auch das Ende meines befristeten Arbeitsverhältnisses. Kann ich dann gekündigt werden so dass ich dann zwangsläufig arbeitslos bin?

von sarahl am 14.07.2012, 17:33



Antwort auf: Schwanger und noch in der Probezeit

Hallo, der Vertrag läuft, wenn es kein öffentl. Dienst ist, ganz normal weiter u aus. Kündigen darf man Ihnen nicht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2012



Antwort auf: Schwanger und noch in der Probezeit

Hallo Bis zum Ende des Vertrages hast Du Kündigungsschutz. Danach läuft er ganz normal aus. Ein Recht auf Verlängerung besteht nicht.

von Sternenschnuppe am 15.07.2012, 09:22



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