Bekomme ich auch Elterngeld trz. das ich in der Probezeit schwanger geworden bin

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bekomme ich auch Elterngeld trz. das ich in der Probezeit schwanger geworden bin

Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit Ende Oktober (2017) als Kassiererin bei Kaufland und habe einen befristeten Vertrag der bis September (2018) gilt. Nun bin ich schwanger geworden und das in meiner Probezeit, die Ende Januar (2018) endet. Ich sprach mit einer Kollegin im vertraulichen darüber die sich mit einer aus dem Betriebsrat ausgetauscht hat. Sie sagte mir das wenn ich jetzt zum AG gehe und sage ich sei Schwanger könnte er mich zwar nicht kündigen, er könnte aber sagen das ich nach meiner Probezeit einfach gehen muss. Und zudem würde ich nur 300 oder gar nichts an Elterngeld bekommen, also sprich definitiv weniger als 70% des Nettoeinkommens. Meine Kollegin meinte wenn ich jetzt nichts sage und erst nach meiner Probezeit zum AG gehe und ihm dann erst sage ich sei Schwanger würde ich die 70% bekommen. Es besteht aber das Risiko das der AG sagen kann das ich es schon in der Probezeit wusste und es somit ein hintergehen des AG wäre. Und ich könnte kein Geld bekommen! Stimmt das? Können Sie mir weiter helfen? Mit freundlichen Grüßen Jessy9928

von Jessy9928 am 06.12.2017, 07:41



Antwort auf: Bekomme ich auch Elterngeld trz. das ich in der Probezeit schwanger geworden bin

Hallo, Sie können ja, davon gehe ich aus, weiter arbeiten. Sieben kommen also weiter den Lohn und gehen weiter arbeiten. Der Vertrag läuft dennoch nach der vereinbarten Zeit aus. Mit der Probezeit hat das nicht zu tun. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2017



Antwort auf: Bekomme ich auch Elterngeld trz. das ich in der Probezeit schwanger geworden bin

Jein... Wenn ich das richtig verstehe ist das ein Vertrag der bis Sept. 2018 befristet ist und der eine Probezeit von x-Monaten beinhaltet, oder? Dann kannst Du es nach der Probezeit sagen oder auch vorher - hat keinerlei Auswirkungen. Du bekommst ganz normal dein Gehalt, dann Mutterschutzgeld, dann Elterngeld. Allerdings ist es eher unwahrscheinlich das du dann über Sept. Hinaus eine Verlängerung bekommt - da dürfte das Kind ja gerade geboren worden sein wenn du recht frisch schwanger bist. Heißt, endet der Vertrag, endet auch deine EZ. Den EZ nur mit AG. ABER !!!, du würdest ganz normal weiterhin mindestens das Jahr EG bekommen, für nach dem EG brauchst du dann aber eine Lösung. Mutterschaftsgeld würdest du dann auch bekommen, einen Teil von der KK, einen Teil vom AG - wieviel hängt davon ab wann genau bei dir der Mutterschutz endet. Wenn Du nun einen Vertrag hättest der nur auf die Probezeit befristet wäre, dann könnte man die einfach auslaufen lassen ohne - aber das scheint ja bei dir nicht der Fall zu sein. Blöde bei Befristungen ist nun einmal, die laufen einfach aus, der AG muss nichts kündigen. Und eine Schwangerschaft schützt halt nur davor das man nicht so einfach gekündigt werden kann. Und, EG bekommt man IMMER - außer die welche extrem hoch verdienen. Dürfte wohl bei dir eher nicht der Fall sein *g*. Weniger also als 300 € würde es so oder so nicht geben. es zählt immer das was man in den 12 Monaten vorher verdient hat, du hättest also eh nicht komplett alles an Nullrunden sondern auch Monate mit Verdienst. Ehrlich, so über 3-Ecken würde ich mir solche Informationen nie zukommen lassen. Du siehst ja gerade, entweder hat euer Betriebsrat wenig bis gar keine Ahnung, oder die Kollegin hat dir was falsch oder sehr blöde erklärt. den so wie sie es sagt stimmt es ja nicht. Wegen hintergehen, eigentlich sagt der Gesetzgeber zum Schutze von Mutter und Kind sollte Frau das zeitnah sagen, auch weil der Ag erst dann sich an das Mutterschutzgesetz halten muss wenn er eben darüber Bescheid weiß. ABER, es darf der Schwangeren kein Nachteil entstehen wenn sie es erst einmal verschweigt - zumal viele Frauen in den ersten 12 Wochen es erst einmal für sich behalten weil man nie weiß was passiert. Du weißt selbst recht genau welche Arbeiten du machen musst und wie es dir geht. Also spricht auch nichts dagegen erst einmal abzuwarten wenn du sicher gehen willst. Probezeit tut da gar nichts zur Sache. Du könntest sogar schwanger einen Vertrag unterschreiben und dürftest den AG sogar anlügen sollte er nicht erlaubter weise nach einer Schwangerschaft fragen. Was man nicht machen darf ist einen Vertrag unterschreiben in der festen Sicherheit das man eh sofort ein BV bekommt oder gar schon eines hat. DAS !!! könnte dann Ärger geben. Aber ein BV - Beschäftigungsverhältnis steht ja erst einmal gar nicht zur Debatte - zumal du den Vertrag ja schon hast. Also alles paletti....

Mitglied inaktiv - 06.12.2017, 08:08



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