Sehr geehrte Frau Bader,
ich schreibe Ihnen denke ich unter der schockierenden Einwirkung eines positiven Schwangerschaftstestes vor zwei Stunden. Ich habe zwei Kinder 2,5 und 4 und befinde mich gerade in Elternzeit. Ich hatte mit meinem Vorgesetzten vor 2 Wochen die mündliche Vereinbarung getroffen, dass ich am 1. Mai 2014 wieder Teilzeit arbeiten gehe zu 40%. Die Vereinbarung wurde noch nicht schriftlich getroffen (Teilzeit - in Elternzeit - Vertrag)
Nun diese ungeplante Schwangerschaft. Ich würde gerne spätestens im Mai wieder arbeiten gehen, vielleicht sogar schon früher. Geht das rechtlich?
Ich bedanke mich sehr für Ihre Hilfe und sende Ihnen überrumpelte Grüße
Phase 6
von
Phase 6
am 12.12.2013, 21:05
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit - Rückkehr in Job trotz noch fehlender schriftl. Abrede?
Hallo,
ich würde erst mal nichts sagen und abwarten. Vllt. können Sie eine schriftl. Bestätigung o eine Wiederholung der Aussage vor Zeugen erreichen. Sonst könnten Sie ein Beweisproblem bekommen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.12.2013
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit - Rückkehr in Job trotz noch fehlender schriftl. Abrede?
Wenn der AG zustimmt geht das.
Musst ja noch nix von der Schwangerschaft sagen.
Je eher Du wieder anfängst desto mehr neues Elterngeld erarbeitest Du.
Und natürlich Glückwunsch zur Schwangerschaft :-)
von
Sternenschnuppe
am 12.12.2013, 21:08
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit - Rückkehr in Job trotz noch fehlender schriftl. Abrede?
Hallo liebe Frau Bader,
Dank Ihres wertvollen Tips (Schwangerschaft erstmal nicht offengelegt)
gibt es eine gute und eine eventuell schlechte Lageentwicklung:
1) positiv: ich habe nun vom Arbeitgeber mündlich und schriftlich eine Zusage, dass ich ab Mitte Februar Teilzeit Arbeiten darf und auch erwünscht bin.
2) eventuell negativ: da ich die Schwangerschaft nach dieser Zusage offen gelegt habe (ich wollte den Arbeitgeber nicht zu lange im Unwissenden lassen und es mir verscherzen), soll die Teilzeitvereinbarung befristet werden auf den 3. Juli (ein Tag vor Beginn des Mutterschutzes.
Bedeutet dass: kein Lohnersatz, kein Elterngeld mangels laufendem Arbeitsverhältnis am Tag des Beginns des MuSchu?
Und wenn ich dann Ihrem oft gegebenen Rat folge, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um den Mutterschutzlohn zu erhalten: besteht nicht selbst bei arbeitgeberfreundlichen und großen Arbeitgebern die Gefahr, dass der Übertragung der maximal 12 Restmonate nicht zugestimmt wird? Auf die 5 wegfallenden Monate von den insgesamt 17 kann ich verzichten, aber wenn die komplette Restzeit wegfällt, wäre das sehr einengend.
Ich bedanke mich für Ihren wertvollen Rat! So manche Personalabteilung sollte Sie als externe Beraterin einstellen :o)
Viele Grüße
Claudia Heymann
von
Phase 6
am 29.01.2014, 09:28