Schwanger in EZ- kündigen , wegen Aussicht auf Abfindung ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger in EZ- kündigen , wegen Aussicht auf Abfindung ?

Liebe Frau Bader, meine EZ endet am 13.08.16. Mein AG möchte mir aus wirtschaftlichen Gründen nach meiner EZ kündigen. Ich habe eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, muss aber dann die Zeit nicht auf Arbeit gehen, werde freigestellt. Mein AG bietet mir eine Abfindung an. Wäre es ratsam, die Frühschwangerschaft nicht bekanntzugeben , da ich denke eine Chance auf Abfindung kommt nicht wieder. Oder wäre eine Zustimmung zur Kündigung nach Ende der neuen EZ ( dann 01/17) im voraus möglich ? Dazu kommt noch, dass ich in der letzten Schwangerschaft ein BV hatte. Vielen Dank für Ihr Bemühen im voraus.

von carlamathida13 am 01.06.2016, 09:44



Antwort auf: Schwanger in EZ- kündigen , wegen Aussicht auf Abfindung ?

Hallo, jetzt oder nachd er Geburt. Das ist eine wirtschaftliche Frage Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.06.2016



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