ich kann leider meine Frage nicht mehr finden, die ich gestern abend gestellt habe. Hier noch einmal:
Sehr geehrte Frau Bader,
Wie hoch ist mein Gehalt wenn ich nach der Elternzeit auf meine Stelle zurückkehre ,jedoch nicht arbeiten gehen kann da ich erneut schwanger bin und ein Beschäftigungsverbot vom Arzt habe?
Normalerweise ist es ja im Beschäftigungsverbot das volle gehalt. Ich habe etwas gelesen, dass sich das Gehalt aber auf die letzten 13 Wochen bzw 3 Monate bezieht. In dieser Zeit habe ich jedoch garnicht gearbeitet, da ich ja in elternzeit war.
Bekomme ich dann kein Geld?
Vielen Dank für eine Antwort und liebe Grüße
von
Vreli
am 09.03.2013, 10:57
Antwort auf:
Schwanger am Ende der Elternzeit und Beschäftigungsverbot
Hallo,
Sie bekommen den vollen Lohn und der wird dann auch voll beim Elterngeld berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2013
Antwort auf:
Schwanger am Ende der Elternzeit und Beschäftigungsverbot
Trotz BV und vorhergehender Elternzeit bekommst du wieder das volle Gehalt!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.03.2013, 14:36
Antwort auf:
Schwanger am Ende der Elternzeit und Beschäftigungsverbot
Und wie sieht es mit dem anschließenden Elterngeld aus? Das berechnet sich ja aus dem Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate. Zählt das Gehalt aus dem Beschäftigungsverbot dazu?
von
Vreli
am 10.03.2013, 13:11