Hallo
ich bin noch bis Dez. in EZ. Da ich seit dem 15.10 wieder arbeit, weiß ich das ich das melden muß, was ich auch getan habe. Nun habe ich von meinem bisherigen AG ein Schreiben erhalten daß ich noch 5 Urlaubstage über habe die mir ausgezahlt werden. Muß ich dieses auch anmelden???
von
sternchen1410
am 25.10.2012, 13:11
Antwort auf:
Resturlaub und Elterngeld
Hallo,
arbeiten Sie bei einem anderen Arbeitgeber? Teilzeit?
Wieso werden Ihnen in der Elternzeit Urlaubtage ausgezahlt?
bei den Urlaubstagen kommt es darauf an, ob dieser als Einmalzahlung deklariert sind (dann zählen sie nicht) oder als Lohn (dann zählen sie).
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.10.2012
Antwort auf:
Resturlaub und Elterngeld
Ich bekomme z.B. jetzt auch einmalig 70 Euro vom Arbeitsamt für Vorstellungsgespräche, also KM Geld, Und für Bewerbungen. Muß ich die angeben????
von
sternchen1410
am 25.10.2012, 13:51