Frage: Resturlaub und Elterngeld

Hallo ich bin noch bis Dez. in EZ. Da ich seit dem 15.10 wieder arbeit, weiß ich das ich das melden muß, was ich auch getan habe. Nun habe ich von meinem bisherigen AG ein Schreiben erhalten daß ich noch 5 Urlaubstage über habe die mir ausgezahlt werden. Muß ich dieses auch anmelden???

von sternchen1410 am 25.10.2012, 13:11



Antwort auf: Resturlaub und Elterngeld

Hallo, arbeiten Sie bei einem anderen Arbeitgeber? Teilzeit? Wieso werden Ihnen in der Elternzeit Urlaubtage ausgezahlt? bei den Urlaubstagen kommt es darauf an, ob dieser als Einmalzahlung deklariert sind (dann zählen sie nicht) oder als Lohn (dann zählen sie). Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.10.2012



Antwort auf: Resturlaub und Elterngeld

Ich bekomme z.B. jetzt auch einmalig 70 Euro vom Arbeitsamt für Vorstellungsgespräche, also KM Geld, Und für Bewerbungen. Muß ich die angeben????

von sternchen1410 am 25.10.2012, 13:51



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