Liebe Ratgebende, Mein ET ist der 26.01.2016. Mein Arbeitsvetrag läuft bis zum 15.02.2016. Nun bin ich seit kurzem im Beschäftigungsverbot, mir stehen in diesem Jahr aber noch 4 Tage Resturlaub (inkl. Urlaubsgeld) zu. Das gleiche gilt ja für die 2 Tage in 2016. Nun meine Frage: Muss mir der AG dies zum Vertragsende auszahlen? Wird mir das irgendwie gegengerechnet? Vielen Dank vorab.
von hummel2016 am 25.11.2015, 07:38