Rechtsanspruch auf Kigaplatz für Vorschulkind Frage vom 24.08.2012

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rechtsanspruch auf Kigaplatz für Vorschulkind Frage vom 24.08.2012

Hallo Frau Bader, ich hatte Sie vor einigen Tagen angeschrieben.... Es ging darum, dass wir in eine Gemeinde umziehen, das 100 km entfernt ist und für mein Verhaltensauffälliges Kind kein Kiga Platz und kein integrativer Platz zur Verfügung steht... Sie haben mir den Tip gegeben, den Träger des integartiven Kindergarten anzuschreiben, aber der Träger ist die Stadt, wofür wieder das Jugendamt zuständig ist. Und diese haben mir mehrmals gesagt dass sie keinen Platz haben. Alle Plätze wie normal auch integrativ wären schon im Februar vergeben worden. Vor 3 Monaten haben ich das Anmeldeformular wie den REchtsanspruch schriftlich abgeschickt. Trotzdem sind die der Meinung , mir nicht helfen zu können. Ich soll Mitte September mit dem Abschlußbericht und mit meinem Sohn zu ihnen fahren, damit die ihn auch mal kennenlernen. Was danach passier ist Ungewiss... Der Umzug ist zum 1.10 und ich stehe ziemlich unter Zeitdruck. Habe noch einen 6 Monate alten Jungen. Bin dazu auch noch Selbstständig. Habe im Moment fast alles liegen gelassen weil die Förderung meines Sohnes mir am wichtigsten ist. Aber ich weiß nicht was ich noch tun kann. Die Psychologin vom SPZ hat mir Angeboten selbst beim Jugendamt anzurufen und mit denen zu reden. Das Amt war gar nicht davon begeistert. Waren sogar sauer und meinten, was SPZ denn damit erreichen will, wenn doch kein Platz da ist könne man nichts tun... Mir wurde auch gesagt, das ich in einer anderen Kommune nach einem Platz fragen soll. Was mache ich jetzt? Nochmal anschreiben? Zum Anwalt gehen? Oder mit dem Abschlussbericht und meinem Sohn dort hinfahren?

von Hexe_T am 28.08.2012, 14:52



Antwort auf: Rechtsanspruch auf Kigaplatz für Vorschulkind Frage vom 24.08.2012

Hallo, zum Anwalt gehen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.08.2012



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