Sehr geehrte Frau Bader,
wie ich gehört habe, soll es ab Mitte des Jahres einen Rechtsanspruch auf Krippenplätze geben. Wir haben jetzt von den einzigen beiden Einrichtungen (gemeinnützige Trägerschaft) bei uns im Ort eine Absage erhalten. Auf den Betreuungsplatz ab Sommer sind wir aber dringend angewiesen!
Wie sollen wir jetzt vorgehen?
Darf die Gemeinde uns stattdessen eine Tagesmutter anbieten? Diese sind ja wesentlich weniger qualifiziert, als Erzieherinnen und das Betreuungsverhältnis ist hier mit 1:5 auch schlechter.
Vielen Dank!
von
Kunderella
am 01.01.2013, 12:53
Antwort auf:
Rechtanspruch auf Krippenplatz
Hallo,
1. Schriftl. auffordern, sonst klagen
2. Wenn die Tagesmutterbezahlt wird, schon. Wieso ist die vom Betreuungsschlüssel her schlechter? Das Gegenteil ist der Fall! Deshalb halte ich das für zulässig.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.01.2013
Antwort auf:
Rechtanspruch auf Krippenplatz
Hallo das ist ja das Problem , es wird von Rechtsanspruch geredet aber die Umsetzung klappt nicht, deshalb wird ja mit so vielen Klagen gerechnet!
von
CKEL0410
am 01.01.2013, 14:06
Antwort auf:
Rechtanspruch auf Krippenplatz
Na was glaubste warum es die Herdprämie geben soll?
Damit einige meinen sie könnten mit 100 € im Monat daheim bleiben und selbst ihre Kinder betreuen. Nur, die welche es sich so leisten können, die brauchen in den wenigsten Fällen die 100 €, und die welche es bräuchten, müßßen eben arbeiten weil sich damit nicht Miete und Essen zahlen läßt.
Meiner wird am 27.07.13 1 Jahr alt, ab dem 01.08.2013 hat er den Rechtsanspruch. Ich suche mir lieber eine Tagsemutter, weil eben flexibler und eben der Betreuungsschlüssel besser ist. Da kommt auf eine Tagesmutter allerhöchstens 5 Kinder. In der Krippe wird das mit sicherheit weit schlechter aussehen. Und wegen Qualifizierung, naja, sagen wir mal so, das muß nicht unbedingt besser oder schlechter sein. Würde halt genau schauen und die Tagesmutter genau unter die Lupe nehmen.
Mitglied inaktiv - 01.01.2013, 14:37