Hallo Frau. Bader, ich Arbeite seit dem 26.09.2018 in einem neuen Betrieb(ambulante Altenpflege), bin also noch in der Probezeit. 6 Monate geht meine Probezeit. Wie läuft das ab, wenn man trotz Probezeit schwanger ist, hat man dann Kündigungsschutz? Und wie verhält sich das wenn man vom Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommt, hat man dann noch Anspruch auf Lohn? Lg
von
MaLü1995
am 09.11.2018, 14:47
Antwort auf:
Probezeit
Hallo,
auch in der Probezeit gilt der Kündigungsschutz.
Ob Sie ein BV bekommen, entscheidet primär der AG - er kann Sie im Zweifel umsetzen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.11.2018
Antwort auf:
Probezeit
wenn ja, gilt probezeit als bestanden. du musst dem AG schnell deine schwangerschaft mitteilen, damit er ersatztätigkeiten schaffen kann, die du annehmen musst. ein bv gibt es, was die arbeit betrifft, nur vom AG, nicht vom gyn und der AG darf nur BV aussprechen, wenn er überhaupt keine möglichkeit hat, dich anderweitig zu beschäftigen, wenn überhaupt feststeht, dass DEINE tätigkeit eine gefahr darstellt. das muss alles erst geprüft werden. ich erkläre es deshalb so, weil sich deine frage eben anders liest. nicht böse gemeint. aber sofort nach einem bv fragen...gehe mal über die suchfunkion
von
mellomania
am 09.11.2018, 19:38
Antwort auf:
Probezeit
Das war nicht so gemeint, das ich direkt Beschäftigungsverbot haben möchte. Ich habe bereits eine Tochter und bei ihr war es so das mein Frauenarzt ein Verbot aus gesprochen hat (habe damals auch in der Pflege gearbeitet ) . Es ging mir einfach darum, ob es einen Unterschied macht weil ich in der Probezeit bin!
von
MaLü1995
am 09.11.2018, 20:57
Antwort auf:
Probezeit
dann war das bv damals falsch.
alles was den arbeitsplatz betrifft, geht den gyn nichts an.
das ist rechtlich gesehen die aufgabe des arbeitgebers im rahmen der gefährdungsbeurteilung prüfen muss, ob deine tätigkeit den mutterschutzrichtlinien entspricht oder nicht
daher, wenn du schwanger bist bzw. wirst, muss das der AG entscheiden. und die bestimmungen haben sich zum glück erheblich verschärft, so dass es ein bv nicht mehr so einfach gibt.
wenn du doch eins bekommen solltest, vom AG, dann erhälst du den lohn, den du ohne bekommen würdest.
von
mellomania
am 09.11.2018, 21:27