Hallo Frau Bader, zum Ende des alten Kitajahres hab ich von unserer Kita ein Schreiben bekommen, dass das Essengeld erhöht wurde und von nunan ein Festbetrag jedenMonat fällig ist, krankheit bzw. urlaub des Kindes seien bereits berücksichtigt. Die Kita beschäftig für die verpflegung der Kinder 2 Küchenkräfte. Soweit so gut, fand ich schon bissl frech dass man auch bei Krankheuit und Urlaub zahlen muss. Nun habe ich in der selben Kita seit August einen Platz für meinen Jüngsten. Auf Grund von Urlaub der seitens der Erzieher konnten wir allerdings erst am 15.8. mit der Eingewöhnung starten. Nach 4 tagen war dann die Eingewöhnungserziehrin um Urlaub und eine fremde betreuerin stand vor mit und meinem Kind,so dass die ersten eingewöhnungstage dahin waren und wir mit der neuen erziehrein von vorn anfangen mussten. Kurzum, mein Junge hat im Monat August an ganzen 4 tagen ein Mittagessen bekommen, 1x ein frühstück, aber niemals einen Nachmittagsimbiss. Die fordert trotzdem den vollen Essensgeldbetrag von immerhin 50,00€. Kann ich mich dagegen wehren (weil ja keine krankheit oder Urlaub)? Die Kinder welche schon im Juli eingewöhnt wurden, obwohl der Platz erst ab August war, haben im Juli das Essen umsonst bekommen.
von Julisa am 05.09.2011, 13:23