Hallo Frau Bader, ich beginne jetzt in de elternzeit meines 2 Kindes teilzeit zu arbeiten. Das habe ich auch bei meinem ersten Kind so gemacht und mich, da zuvor pivat krankenversichert, damals von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen (gilt dann für die Dauer der Elternzeit). Muss man, wenn man in einer weiteren Elternzeit (Elternzeiten haben sich nicht überschnitten, Elternzeit Kind 1 endete während nachgeburtlichem Mutterschutz Kiind 2) wieder eine Teilzeitbeschäftigung aufnimmt, sich wieder befreien lassen bzw. kann man dann auf die erneute Befreiung verzichten mit der Folge, dass man versicherungspflichtig in der GKV wird? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 23.02.2011, 00:03