Hallo.
Ich hatte vor fünf Wochen bei meinem Arbeitgeber Teilzeit im Rahmen der Partnerschaftsbonusmonate beantragt. Die Frist ist abgelaufen, es gilt quasi als genehmigt. 1. Muss ich einen neuen Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber stellen? 2. Ist die Genehmigung in Form der Formularausfüllung fürs Jugendamt ausreichend? 3. Ist ein befristeter Teilzeitvertrag nötig?
Danke vorab!
von
ivonnesche
am 26.07.2017, 21:55
Antwort auf:
PBM = Elternzeitantrag beim Arbeitgeber?
Hallo
Wieso soll es als genehmigt gelten?
1. Ich weiss ja nicht, was beantragt ist
2. Was hat das Jugendamt damit zu tun?
3. Kann
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.07.2017
Antwort auf:
PBM = Elternzeitantrag beim Arbeitgeber?
Echt, das soll jetzt die Antwort sein, Frau Bader?
Zu 1.) Weil im Gesetz steht, dass der AG vier Wochen Zeit hat, um zu reagieren, anderenfalls gilt der Antrag als genehmigt.
Zu 2.) Weil das Jugendamt für die Berechnung des Elterngeldes in unserem Landkreis zuständig ist.
Und insgesamt, die Partnerschaftsbonusmonate sind jetzt beantragt worden. Das steht aber auch im Text.
Es ist ja vorbildlich, dass Sie vermutlich in Ihrer Freizeit nahezu unentgeltlich hier Fragen beantworten. ...aber für diese wie auch einige andere Antworten von anderen fragenden hätten Sie sich die Zeit auch sparen können.
Sorry, bin enttäuscht.
von
ivonnesche
am 27.07.2017, 19:47
Antwort auf:
PBM = Elternzeitantrag beim Arbeitgeber?
Bei euch macht es das JA, in vielen anderen Gemeinden aber spezielle EG-Kassen. Kann dann ja niemand wissen was du mit JA meinst....
ich war auch am stutzen und habe gedacht, warum spielt da jetzt die betreuung eine Rolle. DAS !!! macht nämlich bei uns das JA. Es zieht die Elternbeiträge ein wenn die Kinder betreut sind, ist Ansprechpartner für freie Plätze usw.
So entstehen dann Mißverständnisse.
Mitglied inaktiv - 27.07.2017, 20:45
Antwort auf:
PBM = Elternzeitantrag beim Arbeitgeber?
Ob nun Jugendamt oder andere Stelle. ..das war schließlich nicht Inhalt der Frage ;)
von
ivonnesche
am 07.08.2017, 13:15