Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit meiner ersten Tochter (15 Monate), habe 12 Monate Elterngeld bezogen und bin noch bis September offiziell in Elternzeit. Nun erwarten wir Anfang Juni unser 2. Kind und ich habe einem Beitrag aus 2013 gelesen, dass "Eine Arbeitnehmerin, wenn Sie Ihre laufende Elternzeit auf Grund neuer Mutterschutzfristen vorzeitig beendet, während der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld der Krankenkasse sowie den Arbeitgeberzuschuss bemessen am ursprünglichen Einkommen (Vollzeit) erhält. Beendet sie ihre Elternzeit nicht vorzeitig, erhält sie nur das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse." Ich bin in einem Kleinbetrieb beschäftigt. Muss mein Chef der Beendigung der 1.Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes zustimmen? Kann er die Beendigung ablehnen da für ihn ja Kosten entstehen? Hat sich an der oben beschriebenen Regelung etwas geändert? Verfallen dann die Elternzeitmonate, die ich für meine 1. Tochter von Mai-September diesen Jahres "verlieren" würde? Wird das Elterngeld nach dem Gehalt vor der ersten Elternzeit berechnet oder dem nicht vorhandenen Einkommen in der Elternzeit? Ich hoffe, dass Sie mir etwas Licht ins Chaos bringen können. Vielen Dank Fey1983
von Fey1983 am 30.01.2016, 00:38