Liebe Frau Bader,
nachdem ich zwei Jahre Elternzeit angegeben hatte, möchte ich doch nach 20 Monaten Elternzeit wieder anfangen.
Da ich meine Stunden reduzieren möchte, will mir mein Arbeitgeber einen neuen Vertrag geben. Ist das rechtens oder könnte ich auf eine Änderung des Vertrages bestehen? Da ich bei einem neuen Vertrag sozusagen wieder nur das Minimum an Urlaubstagen kriege , jedoch schon 7 Jahre, inbegriffen der Elternzeit im Betrieb bin und mir sozusagen mehr Urlaub zustehen müsste.
Habe ich Anspruch auf irgendwelche Urlaubstage, die ich während der Elternzeit gesammelt hätte?
Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.
Liebe Grüße,
Rahel
von
Rahel83
am 10.04.2017, 21:09
Antwort auf:
Neuer Vertrag nach Elternzeit?
Hallo,
das ist ok - wenn der Vertrag auf die EZ befristet ist
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2017
Antwort auf:
Neuer Vertrag nach Elternzeit?
Typischeerweise wird ein nachtrag zum ursprünglichen Arbeitsvertrag gemacht.
Meistens geht es dabei darum, dass der Nachtrag befristet auf die EZ ist, damit hält man sich offen, dass man nach der EZ wieder VZ arbeiten kann/darf.
I. d. R. bleiben Tätigkeitsbereich unberührt.
Alle weiteren Piunkte wie Gehalt und Urlaubsanspruch bleiben sowieso unberührt.
Also: Nachtrag zum AV fordern.
Gruss
D
von
desireekk
am 10.04.2017, 22:44
Antwort auf:
Neuer Vertrag nach Elternzeit?
Wichtig, achte darauf das der Vertrag oder auch Zusatz auf die EZ befristet ist. ist wirklich wichtig. Du beendest also KEINESFALLS die Elternzeit, sondern arbeitest INNERHALB dieser in Teilzeit. Dann ruht Dein VZ-Vertrag auch weiterhin. Und, da du 2 Jahre EZ gemeldet hast, könntest du auch das 3te Jahr dran hängen ohne des der AG dem widersprechen kann. So könntest Du die 4 Monate plus das 3te Jahr EZ in Teilzeit arbeiten und dann erst eine Entscheidung darüber fällen ob Du DAUERHAFT in Teilzeit bleiben willst oder doch wieder Vollzeit arbeitest. Davon ab hast Du Kündigungsschutz solange Du dich in Elternzeit befindest, selbst dann wenn Du innerhalb dieser arbeitest.
Ohne dem Schutz der EZ wird der Vollzeitvertrag gekündigt und ein Teilzeitvertrag tritt an dessen Stelle. Willst Du später doch wieder Vollzeit arbeiten muss der AG dem nicht entsprechen.
Mitglied inaktiv - 11.04.2017, 16:42