Frage: Neue Regelung Krankengeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich benötige rechtlichen Rat bezüglich Krankengeldanspruch. Meine Situation gerade: Bin aufgrund meiner SS krankgeschrieben bis einschl. 15.7. (Samstag). Ich arbeite generell auch sonntags. Leider habe ich erst später gesehen, dass ich ja nur bis Samstag statt bis Sonntag krankgeschrieben bin. Meine Gynäkologin ist diese Woche in Urlaub, sonst würde ich am Freitag noch einmal zu ihr gehen, da meine Beschwerden sich absolut nicht bessern. Also kann ich erst am Montag wieder in ihre Praxis gehen. Meine Frage nun: Verfällt mein Krankengeldanspruch, da der Sonntag nicht als "krank" eingeschrieben ist? Ich habe bei der Vertretungsärztin sowie einer anderen unabhängigen Ärztin angerufen und darum gebeten, dass ich spätestens Freitag einmal vorbeikommen kann um das weitere Vorgehen zu besprechen (dass ich eine Folgebescheinigung erhalte). Beide Praxen haben mir gesagt, dass es ausreicht, wenn ich am Montag zu meiner Ärztin gehe und sie mich ab dann weiter krankschreibt (die 2. Praxis wollte mich schon abwürgen, als ich erwähnte dass ich schwanger bin!) Meine Krankenkasse ist aber anderer Meinung und sagt, ich müsse mir spätestens am Freitag eine Folgebescheinigung holen. Dies würde ich ja tun, aber die zwei Praxen wollten mir keinen Termin geben! Es schreibt mich keine andere Praxis für den Sonntag krank. Was kann ich tun? Reicht es, wenn ich am Mo. zu meiner Ärztin gehe? (dann ist der Sonntag aber wie gesagt "offen" und die Arbeitsunfähigkeit ist somit unterbrochen oder?) Ich hoffe auf eine baldige Antwort und danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen! lily

von lily80 am 11.07.2017, 13:24



Antwort auf: Neue Regelung Krankengeld

Hallo, da Sie Sonntags arbeiten brauchen Sie auch eine Krankschreibung Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2017



Antwort auf: Neue Regelung Krankengeld

Also meine Kinderärztin hat heute und morgen zu. Krankgeschrieben bin ich (für meine Tochter) nur heute und sie meinte, wenns nicht besser ist, dann soll ich Donnerstag kommen und sie schreibt mich rückwirkend krank. Die Ärztin weiß doch, was du hattest und das es dann wohl Sonntag auch so war. Wäre für mich nur wichtig, wenn du noch nicht krankgeschrieben wärst. Da ist es schlechter zu behaupten, dass man gester Magen-Darm hatte (und es am besten heute schon eeg ist) aber so sehe ich da nicht so das Problem

von Mama-von-Linchen am 11.07.2017, 13:39



Antwort auf: Neue Regelung Krankengeld

Wofür brauchst du bei den Vertretungsärzten einen Termin? Ich würde da persönlich hingehen. Am Telefon wimmeln die gerne ab. Wenn die Arzthelferinnen nicht wollen, dann zum Arzt selbst gehen, dem das schildern.

Mitglied inaktiv - 11.07.2017, 16:06



Antwort auf: Neue Regelung Krankengeld

egal ob dein arzt weiß was man hat . er DARF rechtlich gesehen nicht rückwirkend krankschreiben. tut er es doch, kann der arbeitgeber dies anzweifeln und dann hast du pech. er weiß nicht ob du krank warst weil er dich nicht gesehen hat. punkt. hier sind leute durch die prüfung gefallen weil sie einen tag später beim arzt waren etc pp. oder mpu mit urinprobe nicht geschafft weil keine krankmeldung von dem entsprechenden tag. geh am freitag hin und rufe nicht an. sie muss dir eine krankmeldung geben, zumindest für den sonntag wenn der ein arbeitstag für dich ist.

von mellomania am 11.07.2017, 20:48



Antwort auf: Neue Regelung Krankengeld

Grundsätzlich darf erst ab dem Tag der Behandlung bescheinigt werden, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.In Ausnahmefällen ist eine rückwirkende Krankschreibung jedoch erlaubt. Es muss nachvollziehbar sein, dass der Patient vorher bereits arbeitsunfähig erkrankt war.Daran sind jedoch ebenfalls Voraussetzungen geknüpft: Maximal drei Tage darf der Arzt rückwirkend krankschreiben.

von Himbeere2008 am 11.07.2017, 23:16



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