Hallo Frau Bader,
meine Tochter hat im Januar 2015 ihr Kind zur Welt gebracht, hat 3 Jahre Erziehungsurlaub bei AG angegeben. Sie bekommt 2 Jahre Erziehungsgeld und möchte sich ab März 2016 etwas dazu verdienen. Es handelt sich um eine Putzstelle mit 4 Stunden die Woche 160 Euro im Monat.
Jetzt meine Fragen:
1. Muss Sie den AG um Erlaubnis fragen und wenn ja, gibt es Fristen dafür?
2. Wird der zuverdienst am Elterngeld angerechnet?
von
sylviaK
am 29.09.2015, 19:41
Antwort auf:
Nebenjob in der Elternzeit
Hallo,
1. Ja
2. Nein
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.10.2015
Antwort auf:
Nebenjob in der Elternzeit
Hallo
1. ja muss sie, immer, Fristen gibt es keine. Ohne Zustimmung sollte sie aber nix unterschreiben. Beim AG steht sie unter Vertrag, er hat das Vorrecht wenn er ihre Arbeitskraft benötigt. In der Regel stimmen die aber zu, es sei denn es ist Konkurenz.
2. Nein, Bezug ist vorbei, sie bekommt ja nur noch die aufgesparte Rate.
von
Sternenschnuppe
am 29.09.2015, 22:59