Nachtrag Kündigung Zusatzvereinbarung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachtrag Kündigung Zusatzvereinbarung?

Hallo Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Antwort! Gibt es eine Frist, die ich für die Kündigung der Zusatzvereinbarung einhalten muss? Oder kann ich einfach jederzeit davon "zurücktreten" und wieder in Elternzeit gehen, auch wenn ich bereits mit der Teilzeit im zweiten Jahr der Elternzeit begonnen habe? Vielen Dank und viele Grüße

von Claires_Mum am 16.09.2014, 22:17



Antwort auf: Nachtrag Kündigung Zusatzvereinbarung?

Hallo, es gelten die ganz normalen gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2014



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