Sehr geehrte Nicola Bader,
unser erstes Kind ist 08.2007 geboren und meine Frau beantragte drei Jahre Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber. In 12.2009 bekamen wir unser zweites Kind und auch hier beantragten sie drei Jahre Elternzeit. Leider haben wir für unsere jüngste keinen KITA-Platz bekommen und die Elternzeit läuft im Dezember aus. Meine Frau müsste auf Grund unserer Betreuungssituation leider kündigen. Nun zu unserer Frage, ist es möglich nachträglich die restlichen 8Monate EZ, die sich mit der EZ unseres zweiten Kindes überschnitten hat im Anschluß anzuhängen? Der AG meiner Frau hat prinzipiell nichts dagegen, weiß aber auch nicht ob dieses geht. Leider konnte deren Steuerbüro auch keine Auskunft geben.
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.
Viele Grüße aus S-H,
Hans
von
HansDampf
am 31.07.2012, 21:05
Antwort auf:
Nachträglich Elternzeit verlängern
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr.
Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ich würde das aber immer mit der KK abklären,w eil diese manchmal Probleme bereitet.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Nach der neuen Rechtsprechung kann man auch, das ist am vorteilhafte vorteilhaft hältsten, am Tag vor dem Mutterschutz die erste Elternzeit beenden. Dann erhält man nämlich das volle Elterngeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2012
Antwort auf:
Nachträglich Elternzeit verlängern
Ich weiß nicht ob ich schon zu speziell gefragt habe, nicht das das hier eine Einzelfallberatung wird! ;)
Noch mal etwas allgemeiner.
Kann man die EZ des ersten Kindes, die sich mit der EZ des zweiten Kindes überschnitten hat, nach Ablauf der EZ des zweiten Kindes mit Einverständnis des AG anhängen? Was muß in diesem Fall beachtet bzw getan werden?
Nochmals Grüße,
Hans
von
HansDampf
am 31.07.2012, 21:37
Antwort auf:
Nachträglich Elternzeit verlängern
Wenn der AG zustimmt, geht das!
Dir stehen für 2 Kinder ja quasi 6 Jahre EZ zu.
Da die letzten Monate über den 3. Geburtstag von Kind 2 hinaus gehen, ist das eine "Übertragung von Elternzeit über den 3. Geburtstag hinaus". Und da der AG zustimmt, ist das kein Problem mehr!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 31.07.2012, 23:23
Antwort auf:
Nachträglich Elternzeit verlängern
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Wieso muß soetwas immer so kompliziert sein! ;)
So ganz habe ich es noch nicht verstanden. Muß leider noch mal kurz nachfragen.
Wenn z.B. Kind2 2,5Jahre alt ist und man für beide Kinder 3Jahre EZ beantragt hat, wobei sich die EZ´s ein paar Monate überschnitten haben, gibt es dann noch eine Möglichkeit mit Einverständnis des AG die überschnittene Zeit hinten an zu hängen? Von Kind1 oder auch Kind2, oder hätte man es schon mit dem Antrag auf EZ des zweiten Kindes regeln müssen?
Liebe Grüße,
Hans
von
HansDampf
am 01.08.2012, 10:25
Antwort auf:
Nachträglich Elternzeit verlängern
Ihr scheint ja einen netten AG zu haben, der der Übertragung der restlichen Monate Elternzeit von Kind 1 über das 3. LJ hinaus schon zugestimmt hat.
Also ich würde dann die Monate für Kind 2 bis zum 3. LJ nehmen und danach nochmal die verbleibenden restlichen Monate Elternzeit für Kind 1.
Alles schriftlich notieren, am besten taggenau und dem AG schriftlich mitteilen. Wenn er zusagt, könntet Ihr die EZ verlängern. Ist doch prima.
von
Sonni74LS
am 01.08.2012, 13:29