Hallo Frau Bader,
Ich habe eine Frage zur Namensvergabe des zweiten Kindes.
Kurze Hintergrundinfo:
Ich bin von meinem Ex getrennt seit Ende 2016. Im Februar erfuhr ich, dass ich schwanger bin. Das Kind ist noch von meinem Ex. Er war natürlich nicht begeistert und wollte mich auch überreden, abzutreiben.
Jetzt ist es so, dass ich gerne wissen würde, welchen Nachnamen das Kind bekommen wird. Wir haben bereits ein gemeinsames Kind, welches seinen Nachnamen trägt.
Wie ich die aktuelle Situation einschätze, wird mein Ex die Vaterschaft des zweiten Kindes vermutlich nicht freiwillig anerkennen. Auf jeden Fall nicht vor der Geburt des zweiten Kindes.
Mein Wunsch wäre, dass das zweite Kind meinen Nachnamen bekommt, was mein Ex auch wollen würde.
Wie schätzen Sie dies ein?
Viele Grüße,
Neuanfang2017
von
Neuanfang2017
am 02.06.2017, 11:57
Antwort auf:
Nachname zweites Kind
Hallo
ich denke, sie sind nicht verheiratet.
Das Kind bekommt den gleichen Namen wie das erste Kind.
Die Nachnamen des ersten Kindes kann man nicht so einfach ändern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.06.2017
Antwort auf:
Nachname zweites Kind
Kind2 wird heißen wie Kind1, evtl nicht ab Geburt wenn der Vater vorher nicht anerkennt das wird aber dann IMO später korrigiert sobald es notfalls über das Gericht gelaufen ist.
Problem ist das man extra darauf hingewiesen wird das es, in dem falle das weitere Kinder folgen, diese immer den "Familiennamen" tragen. Und damit das Kind1 den Namen des Vaters trägt würde der scheinbar als Familienname festgelegt. Nicht umsonst wird da extra drauf hingewiesen das es so gut wie unmöglich ist das nachträglich zu ändern. Gute Chancen bestehen wenn nur wenn der Vater mitzieht und Kind1 noch nicht zu alt ist. Da würde ich einfach mal nachfragen.
Anders rum, Kind trägt erst Namen der Mutter, nach der Hochzeit nehmen dann alle den Namen des Vaters an ist deutlich leichter. Weshalb fast alle davon abraten vor de Hochzeit schon den Nachnamen des Vaters zu nehmen - gerade weil es eben auch zur Trennung kommen kann. Und Frau nach einer Hochzeit den neuen Namen behalten kann, bei Wunsch auch wieder den Mädchennamen, nicht aber den des Vaters ohne Hochzeit.
Mitglied inaktiv - 02.06.2017, 17:16