Hallo,
ich habe mal eine Frage. Mein Sohn ist jetzt 7 Monate alt. Ende Juni diesen Jahres wollte ich wieder in Teilzeit arbeiten gehen, und habe dies auch meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Von meinem Arbeitgeber habe ich aber nix schriftlich das ich im Juni wieder komme.Elternzeit habe ich aber 3 Jahre, in denen ich wie gesagt Teilzeit los gehe. Nun habe ich den Verdacht das ich schwanger bin. Bei uns in der Frima ist es so, das wenn man schwanger ist, ist man sofort raus, bekommt aber sein Gehalt weiter. Hätte ich denn überhaupt einen Anspruch darauf wenn ich im Juni wieder los wollte? Habe dem Arbeitgeber noch nichts gesagt.Und wie berechnet sich nach der 2. Schwangerschaft dann das Elterngeld?
lg
Mitglied inaktiv - 24.01.2012, 20:15
Antwort auf:
Nach Elternzeit wieder schwanger
Hallo,
1. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass er der TZ zustimmz, dann bekommen Sie auch bei einem BV den TZ-Lohn
2. Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.01.2012