Nach Elternzeit und Ende des Vertrags freistellen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nach Elternzeit und Ende des Vertrags freistellen?

Hallo Frau Bader, hiermit stelle ich die Frage erneut. Mein Vertrag lief am 31.1.2014 ab. Ich hoffe Sie können mir bei meinen ausstehenden Fragen weiterhelfen :) Ich war 7 Jahre angestellt gewesen und aufgrund eines internen Wechsels in eine andere Stadt und Abteilung wurde mein Vertrag befristet. Ich wurde zeitgerecht schwanger. Entbindungstermin war der 19.11.2013. Dh. ich habe mein Eltgerngeld in Anspruch genommen und diese auf 2 Jahre verteilt. Die Auszahlung endet im September 2015. Meine Fragen: - Könnte ich ein 3. Jahr Zuhause bleiben ohne mich arbeitslos zu melden? - Wer bezahlt dann die Krankenversicherung? - Muss man sich generell 3 Monate vor Beendigung der Elterngeldausszahlung arbeitslos melden, wegen der 3 monatigen Arbeitlosgengeld Sperre? - Wieviel Elterngeld bekäme ich, wenn ich erneut schwanger werden würde? Nur den Mindestbetrag oder zählen noch meine damalige Arbeitsverhältnisse? - Muss man sich bei Arbeitsamt freistellen lassen, wenn man als Hausfrau Zuhause bleiben möchte? Heißt es, dass ich dann auch Arbeitslosengeld 1 beantragen muss oder kann ich das auch auf Eis legen und zu einem anderen Zeitpunkt machen und so lange auf eigene Kosten leben? Da das Jahr 2015 naht möchte ich schonmal für die Zukunft planen. Danke & VG K.N.

von LKN_2014 am 28.12.2014, 17:48



Antwort auf: Nach Elternzeit und Ende des Vertrags freistellen?

Hallo, leider ist das Beendigungsdatum nicht vollständig. Oder endete der Vertrag schon im Januar? Sie sollten sich vorsichtshalber bei der Agentur für Arbeit melden und sich für die drei Jahre freistellen lassen. Sie sollten weiter das EG splitten, dann bekommen Sie länger beitragsfreie KK - es sei denn, Sie können sich familienversichern. Bei einem weiterem Kind zählen die letzten 12 Mo. vor Geburt, ausgenommen sind Monate mit EG- und MG-Bezug. Heißt also, Sie müssten das 2. Kind 12 Mo. nach dem ersten bekommen. Monate in EZ oder mit Arbgeld 1 zählen mtl. mit "0" Euro. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.12.2014



Antwort auf: Nach Elternzeit und Ende des Vertrags freistellen?

Klar kannst Du Zuhause bleiben. Krankenkasse musst Du dann selbst bezahlen oder wenn Du einen Ehemann hast der gesetzlich versichert ist familienversichern. Arbeitslos musst Du Dich erst melden wenn Du auch arbeiten willst und Kinderbetreuung nachweisen kannst. Neues Elterngeld würde auf den Mindestsatz hinauslaufen plus 75€ bis das erste Kind 3 ist.

von Sternenschnuppe am 28.12.2014, 18:03



Antwort auf: Nach Elternzeit und Ende des Vertrags freistellen?

Danke Sternschnuppe :) LG

von LKN_2014 am 28.12.2014, 18:58



Antwort auf: Nach Elternzeit und Ende des Vertrags freistellen?

Vielen Dank Frau Bader. Der Vertrag endete schon im Januar 2014. LG

von LKN_2014 am 29.12.2014, 19:18



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