Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzgesetz in der Gastronomie

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutzgesetz in der Gastronomie

fannyanny90

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Guten Abend Frau Bader, Ich arbeite in der Gastronomie (Teilzeit und Minijob) und bin ein mir grade nicht sicher ob ich das MuSchu Gesetz richtig verstehe. Ich bin in der Ssw 25+3. Darf ich nun insgesamt (mit Pausen, wenn nötig) nur noch 4 Stunden täglich arbeiten? Und ab jetzt maximal bis 20 Uhr oder 22 Uhr? In meiner Teilzeitanstellung bin ich mit festen 25 Stunden wöchentlich angestellt, müssen diese jetzt auf biegen und brechen erreicht werden? Ich habe ein Festgehalt und wenn ich unter die 25 Stunden in der Woche komme habe ich Minusstunden die ich kommenden Monat wieder reinarbeiten müsste. Lieben Dank im Voraus für Ihre Zeit und Antworten. Mfg


Mitglied inaktiv

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1. Du darfst täglich bis zu 8,5 h arbeiten und bis zu 90 Std. in der Doppelwoche, bis zur Mutterschutzfrist. 2. Du darfst bis zum Ende des vierten Monats bis 22 Uhr arbeiten, danach bis 20 Uhr. 3. Die Teilzeit kann gehandhabt werden wie bisher, im Rahmen der Grenzen von oben.


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