Paris2010
Guten Tag Frau Bader, ich wurde vor einigen Monaten von meinem deutschen Arbeitgeber zu unserem Werk hier in England versetzt und habe im Moment auch einen englischen Arbeitsvertrag. Nun bin ich schwanger und möchte daher wieder nach Deutschland zurückkehren. Mein deutscher Arbeitgeber hat mir angeboten ich könnte zu Beginn meiner Mutterschutzfrist (nach dt. Recht) wieder in ein dt. Arbeitsverhältniss zurückkehren, sodass ich Anspruch auf Mutterschutzgeld und Elterngeld habe. Jedoch ist das Gehalt das ich bei der Rückkehr in einen dt. Arbeitsvertrag erhalten werde wesentlich geringer als mein jetziges Gehalt hier in England. Das Mutterschutzgeld wird meines Wissens aufgrund des Gehaltes der letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz berechnet. Wie wird in meinem Fall die Höhe des Mutterschutzgeldes berechnet? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, aufgrund des Gehaltes der letzten 3 Mo. Liebe Grüsse, NB
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