Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei Rueckkehr aus Ausland (nach Entsendung durch Deutsche Firma)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld bei Rueckkehr aus Ausland (nach Entsendung durch Deutsche Firma)

artischocke

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Sehr geehrte Frau Bader, zunaechst einmal Gleuckwunsch zu dem erfolgreichen Forum und Danke fuer Ihr Engagement! Ich habe schon viele hilfreiche Antworten gefunden. Ich wurde vor 24 Monaten von einer Deutschen Firma ins Ausland zeitlich begrenzt entsandt und haben entsprechend unsere Wohnsitz in D aufgegeben. Meine Frau hat im Ausland unser drittes Kind bekommen und in den 12 Monaten vor der Geburt, noch 6 Monate in D gearbeitet. Im Ausland haben wir kein Elterngeld von D beantragt. Nun kommen wir im Juli 2014 24 Monate nach der Entsendung und 19 Montage nach der Geburt des dritten Kinden wieder zurueck nach D und werden dort wieder unseren Wohnsitz anmelden. Fragen: 1. Koennte meine Frau jetzt noch Elterngeld beantragen? Sie wird zunaechst noch nicht wieder arbeiten und hat Ihre Stelle in D wegen meiner Entsendung vor 24 Montaten gekuendigt. 2. Koennte meine Frau so auch die gesetzliche KV wieder bezahlt bekommen (wir muessten das ansonsten zu 100% selbst bezahlen, da unsere drei Kinder ueber mich privat versichert sind)? 3. Koennte ich als Vater noch Elterngeld/zeit beantragen? Ich nehme mein schlafend gestelltes Arbeitsverhaeltnis in D zum 1.Juli wieder auf (nachdem ich im Ausland bei der Auslandsgesellschaft derselben Firma angestellt war). Mit freundlichen Gruessen aus den USA


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein, der Bezugszeitraum ist rum 2. Nein. Es sei denn, Sie würde dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben 3. Nein Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Elterngeld kann keiner von Euch noch bekommen. Elterngeld gibt es generell nur in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes. Selbst wenn also das Gehalt Deiner Frau angerechnet werden sollte - was ich stark bezweifeln würde - so ist der Zeitraum so oder so schon abgelaufen. Kostenfrei in der GKV kann sie auch nicht versichert werden, könnte sie maximal wenn sie EG bekommen würde, dann aber auch nur für die Zeit des EG Bezuges. Die Kinder müssen generell bei demjenigen versichert werden der mehr verdient, es sei denn beide Elternteile sind in der GKV versichert. Ja, Du kannst theoretisch noch EZ nehmen bis Dein jüngstes Kind 3 Jahre alt ist. Diese musst Du dann mindestens 7 Wochen vor Antritt beim AG schriftlich anmelden. LG Sabine


artischocke

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Hallo Sabine, vielen Dank fuer Deine Antwort! Auf Antrag kann das Elterngeld auch über zwei Jahre "gestreckt" werden, indem der Bezieher sich monatlich den halben Betrag auszahlen lässt. Ich wuerde Elterngeld (und GKV fuer meine Frau) in unserem Falle deshalb noch nicht generell ausschliessen. LG


Sternenschnuppe

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Ich ja, denn der Bezugszeitraum endet mit Vollendung des 12. Monats oder eben 14. mit Partnermonaten. Die Streckung bezieht sich nur auf die Auszahlung. Wieso habt ihr denn nicht die Gelder beantragt die in den USA möglich sind ? Oder wie war sie da versichert etc. ? Wenn Du Elternzeit nehmen willst dann kann sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und wäre dann versichert mit ALG1 Bezug.


Sternenschnuppe

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§ 4 Bezugszeitraum (1) Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Für angenommene Kinder und Kinder im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 kann Elterngeld ab Aufnahme bei der berechtigten Person für die Dauer von bis zu 14 Monaten, längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes bezogen werden. Quelle : http://www.elterngeld.net/elterngeld-bezugszeitraum.html


luvi

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Hallo, Auf Elterngeld habt ihr keinen Anspruch, den gibts nur bis zum 14. Lebensmonat. Je nach Bundesland gibts Landeserziehungsgeld. Hier in Bayern ist man während des Bezugs von Landeserziehungsgeld auch beitragsfrei krankenversichert. Will Deine Frau wieder arbeiten? Wenn sie sich arbeitslos meldet, ist sie während des Bezugs von ALG1 auch krankenversichert. Du kannst noch Elternzeit nehmen, allerdings ohne Elterngeld. Liebe Grüße Luvi


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