Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Ansprüche nach Rückkehr aus Ausland

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welche Ansprüche nach Rückkehr aus Ausland

Renii

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe die letzten 1,5 Jahren mit meinem deutschen Partner in Frankreich gelebt, wo letztes Jahr im September auch unser Sohn geboren wurde. Mein letzter Arbeitsvertrag lief vor der Geburt meines Sohnes aus, ich war jedoch noch bis Oktober diesen Jahres an der Uni immatrikuliert um meine Doktorarbeit abzuschließen. Nun kehren wir im Dezember nach Deutschland zurück, wo ich erst einmal arbeitssuchend sein werde. Anspruch auf Kindergeld haben nach der Rückkehr ja, nur weiß ich nicht wie es mit Elterngeld aussieht? Vielen Dank schon einmal im Voraus! Beste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Elterngeld bekommt man nur die ersten 14 Lebensmonate, somit ist Ihr Sohn zu alt. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Elterngeld gibt es nur für die ersten 12 bzw. ggf. 14 Lebensmonate des Kindes. Da dein Kind letztes Jahr im September geboren ist, hast du keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.


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