Hallo Frau Bader,
mein Mutterschutz begann am 03.08. und am 14.09. habe ich den Entbindungstermin. Nun kann es aber sein, dass ich einen Kaiserschnitt bekomme. Eigentlich hat man ja 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung Mutterschutz. Wie ist es aber bei einem Kaiserschnitt? Der wird ja in der Regel eher durchgeführt, d.h. wenn ich sollte bei 38+0 einen Kaiserschnitt bekommen, wäre ich ja nur 4 Wochen vorher im Mutterschutz gewesen. Wie läuft es damit dann nach der Entbindung?
Wann fängt dann die Elternzeit an bzw. ab wann bekommt man Elterngeld? Beantragt man die Elternzeit ab dem Tag der Geburt? Angenommen ich würde das Kind am 01.09. bekommen, würde dann die Elternzeit auch ab dem 01.09. anfangen?
Danke und lieben Gruß
Silvana
von
gusti05
am 19.08.2011, 14:46
Antwort auf:
Mutterschutzfrage und Elternzeit
Hallo,
Sie müssen immer 6+8/12 Wochen Mutterschutz haben. Wenn das Kind vor dem ET geboren wird, haben Sie also trotzdem die gesamte Zeit
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2011
Antwort auf:
Mutterschutzfrage und Elternzeit
Kein Problem:
Kommt das Kind vor dem errechneten Termin zB beim Kaiserschnitt, dann werden die "ausgefallenen" Tage hinten dran gehängt.
Kommt das Kind 10 Tage eher, dann hast du nach der Geburt an Mutterschutz: 8 Wochen + 10 Kalendertage.
Die Elternzeit beginnt erst nach dem Mutterschutz. Die Zeiten werden aber miteinander verrechnet. Wenn du also 3 Jahre Elternzeit nehmen willst, sind die am 3. Geburtstag des Kindes rum.
(du hast quasi in den ersten Wochen Mutterschutz und Elternzeit gleichzeitig).
Möchtest du zB nur 1 Jahr Elternzeit nehmen, kommt es darauf an wie du es formulierst:
"Ich nehme 1 Jahr Elternzeit" kann auch heißen, Elternzeit nach dem Mutterschutz. Dann müsstest du 1 Jahr, 8 Wochen und 10 Kalendertage nach der Geburt wieder zur Arbeit.
Hast aber auch 1 Jahr, 8 Wochen und 10 Elternzeit "verbraucht".
Besser/Eindeutiger ist es also, wenn du das Datum dazu schreibst.
Elterngeld bekommst du nach dem Mutterschutz. Es ist unschädlich, Elterngeld gleich ab Geburt zu beantragen. Mutterschaftsgeld und Elterngeld werden sowieso miteinander verrechnet. Und für den (in deinem Fall) 3. Lebensmonat gibt es dann für die ersten Tage Mutterschaftsgeld und für die anderen Elterngeld.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 20.08.2011, 23:57
Antwort auf:
Mutterschutzfrage und Elternzeit
Danke Dir, für die ausführliche Erklärung.
von
gusti05
am 21.08.2011, 08:52