sehr geehrte frau bader,
ich wurde in der schwangerschaft gekündigt und mein arbeitsverhältnis läuft zum anfang des mutterschutzes aus.
somit muss ich mich selbst versichern.
bekomm ich denn dann überhaupt geld im mutterschutz?
wenn wo und welches?
beim arbeitsamt kann ich mich nicht melden weil ich dem arbeitsmarkt aufgrund vom mutterschutz ja nicht zur verfügung stehe.
mfg elena
von
Elena1989
am 28.08.2013, 20:59
Antwort auf:
mutterschutz
Hallo,
schnellstens bei der Agentur für Arbeit melden - diese zahlt im Mutterschutz.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2013
Antwort auf:
mutterschutz
Hat das Gewerbeaufsichtsamt der Kündigung zugestimmt?
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 29.08.2013, 14:53
Antwort auf:
mutterschutz
ja wurde schon alles genehmigt da es sich um einen kleinbetrieb handelt
von
Elena1989
am 29.08.2013, 15:51
Antwort auf:
mutterschutz
Dann bekommst Du bis zum Mutterschutz ALG1 (musst aber auch arbeiten wenn sie etwas für Dich haben) und im Mutterschutz Krankengeld in Höhe des Mutterschutzlohnes.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 30.08.2013, 09:18
Antwort auf:
mutterschutz
wie oben schon geschrieben bekomme ich kein ALG1 da ich bis zum mutterschutz im arbeitsverhältnis stehe.
ums nochmal zu erklären:
ich wurde gekündigt, bin arbeitslos zum mutterschutz und was erhalte ich nun im mtuterschutz
von
Elena1989
am 30.08.2013, 11:29
Antwort auf:
mutterschutz
ich war ja dort wurde aber abgewiesen mit der begründung
um leistungen zu beziehen müsste ich arbeitslos gemeldet sein
und arbeitslos kann ich mich nicht melden weil ich im mutterschutz nicht zur verfügung stehen könnte.
von
Elena1989
am 30.08.2013, 17:19