Guten Tag Frau Bader,
ich habe bis zur Geburt meines 1.Kindes am 23.06.2012 Vollzeit gearbeitet.
Habe nun für ein Jahr Elterngeld beantragt welches am 1. Juni 2013 das letzte Mal bezahlt wurde.
Am 02.07.2013 wurde nun mein 2. Kind geboren. Habe ich Anspruch wieder auf Mutterschaftsgeld und anschliessend auf Elterngeld so wie beim 1.Kind?
Die Krankenkasse konnte mir keine Auskunft geben, die wussten das nicht.
Ich bin alleinerziehend bekomme zwar Unterhalt aber das reicht mir ja nicht.
An welche Stelle kann ich mich wenden ?
Vielen Dank
NR
von
Ben0612
am 16.08.2013, 02:58
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld/ Elterngeld bei 2. Kind
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2013
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld/ Elterngeld bei 2. Kind
Wie lang ging oder geht denn deine Elternzeit?
Wenn du während des Mutterschutzes noch "in" der Elternzeit warst, bekommst du (pflichtversichert, ruhender Arbeitsvertrag) nur die 13 Euro von der KK.
Hattest du keine Elternzeit mehr, weil sie auslief oder von dir beendet wurde, dann hast du neben den 13 Euro noch Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss.
Elterngeld bekommst du so oder so.
Gruß
Sabine
PS: Als Alleinerziehende kannst du 14 Monate lang Elterngeld bekommen (statt 12 Monate)
von
SumSum076
am 16.08.2013, 04:38