Hallo, derzeit bin ich in Elternzeit. Diese beende ich einen Tag bevor der neue Muschu beginnt. Bekomme ich nur die 13€ pro Kalendertag von der Krankenkasse oder zusätzlich den Arbeitgeberanteil? Kennt sich wer aus? Im Web finde ich nur verwirrende Aussagen:
„Wenn Sie nicht Teilzeit arbeiten, dann können Sie keinen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen.
Wenn Ihre Elternzeit vor der Mutterschutzfrist endet, dann berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss aus dem Einkommen, das Sie vor Ihrer Elternzeit hatten und das Sie danach wieder hätten, wenn Sie nicht in Mutterschutz gegangen wären“
Das lest sich so widersprüchlich iwie.. ich arbeite nicht in Teilzeit. Danke vorab!
von
Bah88
am 16.04.2021, 09:41
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld 2. Kind
Hallo,
Sie beenden die EZ und dadurch lebt der alte VZ-Vertrag wieder auf. Dadurch bekommen Sie auch den Anteil des AG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2021
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld 2. Kind
Bitte entschuldigen Sie das „kennt sich wer aus“.. habe es vorab im normalen Forum versucht zu erfragen und dann übersehen den Text zu korrigieren.
von
Bah88
am 16.04.2021, 09:48
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld 2. Kind
Wenn du noch in einem Angestelltenverhältnis und dort eben in Elternzeit bist, darfst du diese zum neuen Mutterschutz hin beenden und bekommst dann den Zuschuss aus deinem vorherigen Vertrag voll gezahlt.
Beendest du die Elternzeit nicht, dann bekommst du keinen Zuschuss und eben nur die 13 EUR pro Tag von der Krankenkasse.
von
Dojii
am 16.04.2021, 09:58
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld 2. Kind
Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort! Genau so habe ich es gemacht und mir dies auch schriftlich bestätigen lassen. Dann ist wohl alles paletti!
von
Bah88
am 16.04.2021, 20:52