Muss mein AG bei Verkürzung der Elternzeit zustimmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss mein AG bei Verkürzung der Elternzeit zustimmen?

Hallo, bin zum 2ten mal schwanger. Da es für mich ein Vorteil verschafft meine Elternzeit um 1 Monat zu verkürzen, damit ich das volle Mutterschaftsgeld bekomme, würde ich dies natürlich machen. Ist mein AG dazu verpflichtet zu zustimmen, reicht mein Grund aus -> 2te Schwangerschaft. Wir sind ein Unternehmen unter 10 Personen, dadurch auch andere Vorschriften :( Beste Grüße Tatjana

von TatjanaSch. am 28.05.2013, 11:00



Antwort auf: Muss mein AG bei Verkürzung der Elternzeit zustimmen?

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2013



Antwort auf: Muss mein AG bei Verkürzung der Elternzeit zustimmen?

Eine Verkürzung der Elternzeit um in den neuen Mutterschutz einzutreten ist nicht ablehnbar durch den AG. BEEG §16 Abs. 3: [...] Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 Absatz 2 und des § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen. [...] LG Sabine

Mitglied inaktiv - 28.05.2013, 13:02



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