hallo,
ich habe mal eine frage. meine tochter kam als halbwaise zur welt. kontakt zur familie des kindsvaters besteht nicht. wie soll ich mich verhalten wenn die großeltern (eltern des kindsvaters) plötzlich kontakt wollen? gibt es da eine rechtliche vorschrift wo ich den großeltern den kontakt gewähren muss?
eine antwort wäre sehr hilfreich
von
el-mausi
am 27.01.2013, 21:19
Antwort auf:
muss ich den großeltern ein umgang mit meiner tochter gewähren???
Hallo,
Nach einer Scheidung oder Trennung, manchmal sogar nach dem Tod eines Elternteils, werden die Großeltern oft genug mit abgespalten. Häufig geraten sie im Ehestreit zwischen die Fronten und der Kontakt zu den Enkelkindern bricht dann völlig ab.
Das geht soweit, dass vielen Großeltern das Umgangsrecht ganz untersagt wird. Viele ziehen vor Gericht, um ein Besuchsrecht zu erkämpfen. Aber dieser Kampf ist meist erfolglos, weil die Gesetzeslage es so will. Dabei sind Experten sicher, dass Oma und Opa für ihre Enkelkinder in Krisen, wie zum Beispiel bei einer Scheidung, besonders wichtig sind.
Nach § 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2013
Antwort auf:
muss ich den großeltern ein umgang mit meiner tochter gewähren???
Hallo
Rechtlich haben Großeltern ein Umgangsrecht.
Meist wird es jedoch nur zugesprochen wenn es dem Kindeswohl schaden würde wenn kein Umgang ist, eine vorhandene Bindung gekappt wird ( Oma betreut Kind 5 Jahre mit, es gibt Streit, Du verbietest den Umgang )
Das ist bei Euch nicht der Fall.
Da der Vater aber tot ist , .... es sind ihre Wurzeln, wenn es ehrliches Interesse ist, nehme das Jugendamt mit ins Boot, sprecht miteinander.
Irgendwann wird sie auf die Suche gehen, vielleicht ist es dann zu spät etwas über diese Seite zu erfahren.
Weiss natürlich nicht was vorgefallen ist bisher bei Euch.
Aber das eigene Kind zu verlieren und die Enkelin nicht kennenlernen zu dürfen stelle ich mir doppelt grausam vor.
Rechtlich : siehe oben
Wünsche Dir eine weise Entscheidungsfindung.
von
Sternenschnuppe
am 27.01.2013, 22:01