Monate der Berechnungsgrundlage für das Elterngeldes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Monate der Berechnungsgrundlage für das Elterngeldes

Ich bin gerade dabei den Elterngeldantrag auszufüllen und weiß nicht, welche vergangenen 12 Monatsgehaltbescheinigungen ich beilegen soll. Bei all dem was ich im Internet recherchiert habe, bleibt für mich die Frage offen, (1.)ob sich mein Elterngeld tatsächlich an den letzten 12 Monatsgehältern vor der Geburt berechnet oder an den letzten 12 Monaten vor dem Muttschutz. Ich befinde mich gerade im Mutterschutz und ich bekomme von der Krankenkasse mit Zuschuss von meinem Arbeitgeber Muttschutzgeld. Ich las immer wieder, das Geld berechnet sich nach den letzten 12 Monaten vor der Geburt, aber dann gab es eine offizielle Seite, die differenzierte, dass die zwei Monate des Mutterschutzes bei Leistungsbezug ausgeklammert werden. Das ist insofern für mich sehr wichtig zu wissen, als dass ich letztes Jahr erst drei Monate arbeitslos war und dann zwei Monate ALG1 bezog bevor mich mein jetziger Arbeitgeber anstellte. Ich möchte keinesfalls mehr Monate als nötig mit 0 Euro Gehalt in die Berechnung einbringen. Dass sich diese Monate mit 0 berechnen ist für das Endergebnis schon sehr prägnant und ärgerlich. (3) Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosigkeit ohne Bezug staatlicher Unterstützung wird gleich behandelt, richtig? (4)Das Zurückgreifen auf alte Verdienstmonate als Ausklammerung von Monaten mit ALG1 geht nicht soviel ich weiß oder? Ich lese immer wieder, dass man bei dem Antrag auf Elterngeld viel falsch machen kann und dass es mehrere Gestaltungsmöglichkeiten gibt. (5)Gibt es diese wirklich- auch für meinen Fall- oder sagen soetwas nur die Dienstleister, da sie Geld für die Hilfestellung beim Ausfüllen verdienen möchten? (6) Kann ich mir die Bezugsmonate, ob 12 Monate vor Geburt oder 12 Monate vor Mutterschutz gar aussuchen? (7)Wenn der Geburtstermin mitten im Monat ist dann zählt dieser Monat nicht in die 12 Monate mit rein oder? Wenn der Muttschutz mitten im Monat anfängt, dann zählt dieser Monat falls die Berechnung die 12 Monaten vorm Mutterschutz zu Grunde legt auch nicht mit oder? Vielen Dank für die Beantwortung meiner zahlreicher Fragen im Vorfeld. Beste Grüße

von Kiritala am 05.09.2014, 23:46



Antwort auf: Monate der Berechnungsgrundlage für das Elterngeldes

Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt inkl. Monate mit ArblosenGeld 1 -Bezug - diese Monate zählen dann mit 0 € Lieeb Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2014



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