Hallo Frau Bader,
ich habe einen un-befristeten Vertrag mit 6 Monate Probezeit.
Die Probezeit ist am 15.12.11 abgelaufen.
Genügt es, wenn ich meinen AG dann erst im neuen Jahr von der Schwangerschaft in Kenntnis setze; wäre dann 13.SSW.
Oder gelten andere Regeln bezüglich Kündigung da es sich um einen un-befristeten Vertrag handelt?
Würde den Job gerne behalten
Vielen Dank
von
FrauvonWunderfitz
am 21.10.2011, 12:25
Antwort auf:
Mitteilung über Schwangerschaft
Hallo,
lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist.
Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist.
Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen.
Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet.
Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht.
Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.10.2011