Hallo Frau Bader, ich befinde mich in zweijähriger Elternzeit für das erste Kind bis 15.11.2014. Nun bin ich wieder schwanger mit Kind Nr. 2 voraussichtlicher Entbindungstermin 14.März 2015, d.h. Muttschutz wäre ab 31.01.2015. Jetzt werde ich bis zum 30.01.2015 vom dritten Jahr meines ersten Kindes die Elternzeit verlängern. Dadurch muss mir ja der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss in der Mutterschutzfrist von meiner Vollzeitstelle zahlen. Jetzt möchte ich wenigsten in der restlichen Elternzeit meines ersten Kindes auf 450 Euro Basis arbeiten, um nicht ganz den Anschluss zu verlieren. Nun habe ich einen Änderungsvertrag erhalten, der für die Elternzeit meines ersten Kindes gilt. Es ist nicht vermerkt, dass danach der alte Vertrag wieder in Kraft tritt. Es steht nur drinnen, dass das Arbeitsverhältnis seit ... besteht und voll auf den Vertrag angerechnet wird. Meine Fragen dazu sind: Hab ich irgendwelche Nachteile, wenn ich diesen Vertrag unterschreibe? Wird mir trotzdem beim zweiten Kind der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld aus meiner Vollzeitstelle berechnet oder habe ich dadurch nur noch mehr Anspruch aus dem 450 Euro Beschäftigungsverhältnis? Endet nach Elternzeit des ersten Kindes dann mein Arbeitsverhältnis oder tritt wieder der Vollzeitvertrag in Kraft? Vielen Dank für die Rückantwort!
von stacey am 26.07.2014, 14:24