DutzDutz
Guten Tag ich habe eigentlich zwei Fragen.Ich befinde mich in Elternzeit.Von April 2017 bis April 2018 im 3.Jahr.Zur Aufbesserung unserer Finanzen würde ich gerne auf 450,- Euro Basis bei meinem eigentlichen Arbeitgeber arbeiten.Ist das möglich?Sollte ich während dieser Zeit wieder schwanger werden,wonach richtet sich dann das neue Elterngeld?Normalerweise werden doch die letzten Monate der Beschäftigung zur Berechnung genommen?Ich würde mich dann ja enorm verschlechtern?Oder wird der jetzt ruhende Arbeitsvertrag zur Berechnung genommen?Ich hoffe ich habe das einigermaßen gut erklärt un freue mich auf Ihre Antwort!
Hallo, Es zählen die letzten 12 Mo - egal, ob Sie gerabeitet haben oder nicht Liebe Grüße NB
Strudelteigteilchen
Wenn Du wieder schwanger wirst, werden die 12 Monate Einkommen vor dem Mutterschutz herangezogen. Wenn Du auf 450-Euro-Basis verdienst, dann dieses Einkommen. Wenn Du mehr verdienst, dann das. Und wenn Du nix verdienst, dann nix. Da Du aus dem ruhenden Vertrag kein Einkommen erzielst, hat der auf das neue Elterngeld keinen Einfluss. Selbstverständlich darfst Du während der Elternzeit bei Deinem alten AG arbeiten. Es dürfen nur nicht mehr als 30 Wochenstunden sein, denn dann gilt die Elternzeit als beendet.
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